Nahrungsergänzungsmittel aus Pilzen
- 13.06.2018
- Print-Artikel
- Susanne von Ameln
- Lisa Dicks
- Alexander Prange
- Sabine Ellinger
free access to english version
Peer-Review-Verfahren | Eingereicht: 02.01.2018 | Angenommen: 16.03.2018
Ein Überblick über gesundheitliche Aspekte mit Fokus auf kardiometabolische Wirkungen sowie über lebensmittelrechtliche Regelungen
Einleitung
Nahrungsergänzungsmittel (NEM) sind in Deutschland sehr beliebt. Von 04/2015 bis 03/2016 wurden nach einer Marktanalyse des Arbeitskreises Nahrungsergänzungsmittel des Bundes für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde 177 Mio. Verpackungen verkauft, was einem Jahresumsatz von 1,175 Mrd. € entspricht. Vitamine und Mineralstoffe machten rund 70 % aller verkauften Packungen aus; Produkte mit pflanzlichen Inhaltsstoffen hatten immerhin einen Anteil von 18 % [1]. Zu den „Botanicals“ zählen auch Pilze (Makromyzeten, Hutpilze), auch wenn diese taxonomisch nicht zu den Pflanzen gehören [2].
Bei den pilzlichen NEM nimmt der Anteil sog. Vitalpilze auf dem Markt stetig zu. Es handelt sich hierbei um zerkleinerte, pulverisierte Pilze bzw. Pilzextrakte, die in Kapseln, Tabletten und/oder als Pulver angeboten werden. Sie enthalten bioaktive Substanzen, denen gesundheitsförderliche Wirkungen beigemessen werden. Einigen Produkten, die meist nur aus der traditionellen chinesischen Medizin (TCM) bekannt sind, werden sogar therapeutische Effekte zugeschrieben [3]. Das wissenschaftliche Interesse an pilzlichen NEM zeigt sich in der steigenden Anzahl an Publikationen, die seit den 1980er Jahren in PubMed und im Web of Science bei der Schlagwortkombination „mushrooms“ und „dietary supplements“ ausgegeben wird.
Dieser Beitrag soll einen Überblick über pilzliche NEM geben und aufzeigen, welche Pilze im Fokus stehen, welche bioaktiven Substanzen sie enthalten und welche gesundheitsförderlichen Wirkungen ihnen zugeschrieben werden, was in Hinblick auf kardiometabolische Effekte in randomisierten, kontrollierten Studien (RCT) am Menschen beobachtet wurde und wie diese Produkte (lebensmittel-)rechtlich eingeordnet werden.
Abstract
Pilzen (Makromyzeten) bzw. darin enthaltenen bioaktiven Substanzen werden gesundheitsförderliche Wirkungen zugeschrieben. Zu diesen Substanzen zählen unverdauliche Polysaccharide (z. B. β-Glucane), das zur Gruppe der Statine gehörende Mevinolin, kurzkettige Peptide, Terpenoide und phenolische Verbindungen. Die meisten Erkenntnisse zur gesundheitsförderlichen Wirkung von Pilzen basieren auf In-vitro- und Tierstudien. Die Zahl an randomisierten, kontrollierten Studien zu kardiometabolischen Wirkungen am Menschen ist überschaubar; sie zeigen aber ebenfalls günstige Effekte. Die Hinweise bzgl. protektiver Wirkungen erklären das steigende Interesse und den wachsenden Markt für pilzliche Präparate. Da einige Pilze bzw. Pilzextrakte neben präventiven auch therapeutische Wirkungen zu haben scheinen, stellt sich für Hersteller, Händler und Verbraucher die Frage nach der rechtlichen Einordnung solcher Produkte als Nahrungsergänzungs- oder als Arzneimittel. Dieser Übersichtsartikel legt dar, welche Kriterien hierfür entscheidend sind. Eine grundsätzliche Zuordnung als Nahrungsergänzungsmittel oder als Arzneimittel ist nicht möglich. Die Einordnung eines Produktes bedarf stets einer individuellen Prüfung unter Berücksichtigung des gesamten Sachverhalts.
Schlüsselwörter: Pilze, bioaktive Inhaltsstoffe, Nahrungsergänzungsmittel, lebensmittelrechtliche Bestimmungen
Peer-reviewed | Manuscript submitted: January 02, 2018 | Revision accepted: March 16, 2018
Dietary supplements made from mushrooms
An overview of health-related aspects with a focus on cardiometabolic effects and an overview on food law regulations
Abstract
Mushrooms (macromycetes) and their bioactive compounds are said to have health-promoting effects. These compounds include indigestible polysaccharides (e.g. β-glucans), mevinolin (which belongs to the group of statins), short-chain peptides, terpenoids and phenolic compounds. Most of the scientific findings regarding health-promoting effects come from in vitro and animal studies. There have been relatively few randomized controlled studies in humans regarding cardiometabolic effects; however, the studies that have been done in humans also show beneficial effects. Indications of protective effects explain the rising interest in and the booming market for fungi-based products. The potential preventive and therapeutic effects of several mushrooms and mushroom extracts raise the question of whether such products should be legally classified as dietary supplements or drugs for manufacturers, retailers, and consumers. This review discusses which criteria are decisive for legal classification. Blanket classification as either dietary supplements or drugs is not possible. Classification of such a product always requires the examination of all of the facts on a case-by-case basis.
Keywords: mushrooms, bioactive compounds, dietary supplements, food law regulations
Den vollständigen Artikel finden Sie auch in Ernährungs Umschau 6/2018 von Seite M310 bis M317.
PDF Artikel Download für Abonnenten: