Das Reizdarmsyndrom: Update zur aktualisierten Leitlinie - Teil 2

© Mr Pickles/iStock/Getty Images Plus
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Therapie, RDS bei Kindern und Fazit

Von der Fachwelt lange erwartet, erschien im Sommer 2021 die aktualisierte S3-Leitlinie zum Reizdarmsyndrom (RDS; Irritable Bowel Syndrom, IBS) [1]. Es hatte in einigen Themenbereichen viel Diskussionsbedarf gegeben, sodass die Leitlinienkommission einen „Zwischenstopp“ in Form einer Konsultationsfassung einlegte, die allen Interessierten im Juni 2020 für einen Monat zur Ansicht und Abgabe von Diskussionsbeiträgen auf der Homepage der DGVS zur Verfügung stand. Diese Kommentare wurden bei der Erstellung der finalen Fassung überprüft, zum Teil berücksichtigt oder für die nächste Fassung vorgemerkt. Die wichtigsten Aktualisierungen werden in diesem zweiteiligen Beitrag vorgestellt (⇒ Teil 1 ist in der vorausgehenden Juniausgabe erschienen [2]).

Therapie

Die AutorInnen der Leitlinie bezeichnen das vielschichtige Krankheitsbild des Reizsdarmsyndroms sehr treffend als:

„… gemeinsame Endstrecke unterschiedlicher ätiopathogenetischer und pathophysiologischer Prozesse“ [1].

Daher muss die Therapie stets individuell und interdisziplinär erfolgen. Offensichtlich unterliegen eher ängstliche, depressiv veranlagte Personen sowie solche mit vermehrter Somatisierungsneigung im Vergleich mit Personen ohne diese Eigenschaften dem Risiko, ein postinfektiöses RDS zu entwickeln. Daher sollten diese psychischen Faktoren bei der Anamnese erhoben werden. Ihre Berücksichtigung kann den Therapieerfolg deutlich verbessern. Bei entsprechender Indikationsstellung werden flankierend psychotherapeutische Elemente, Strategien zur Stressvermeidung sowie Selbsthilfestrategien u. a. empfohlen. Für Stressmanagementprogramme und Entspannungstechniken liegen Evidenzen vor. Hinsichtlich einer nachhaltigen Wirkung ist die Datenlage allerdings noch spärlich. Um eine optimal angepasste Behandlung sicherzustellen, wird die Verwendung einer vereinfachten RDS-Schweregradeinstufung empfohlen.

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Literaturstellen e1-e40

https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0/legalcode



Den vollständigen Artikel finden Sie auch in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 7/2022 von Seite S49 bis S52.

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