Verbraucherschutz: Kein Zusatznutzen von „Kindermilch“
- 13.09.2011
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- Redaktion
Einer aktuellen Untersuchung des Bundesinstituts für Risikobewertung zufolge bieten Kleinkindermilchgetränke, genannt „Kindermilch“ oder „Kleinkindermilch“, keinen ernährungsphysiologischen Vorteil gegenüber fettreduzierter Kuhmilch.
Kindermilchprodukte sind proteinreduziert und mit Vitaminen und Mineralstoffen angereichert. Der versprochene gesundheitliche Nutzen des geringeren Proteingehaltes der Produkte, etwa für die Verringerung des Risikos von Übergewicht, ist nach Aussage des BfR im Rahmen der Gesamternährung allerdings noch nicht hinreichend belegt. Die Anreicherung mit Mikronährstoffen ist, wenn Kinder eine vollwertige Ernährung erhalten, nicht notwendig. Bei der Vielzahl angereicherter sog. Kinderlebensmittel ist auch über eine gleichfalls nicht erwünschte Überversorgung mit bestimmten Nährstoffen nachzudenken.
Nach Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) sollten Kindermilchprodukte auch nicht als „Milch“ bezeichnet werden dürfen. Milch ist eine geschützte Bezeichnung für ein Produkt, das durch das Melken von Tieren erzeugt wurde. Außerdem dürfen unter diesem Begriff vermarktete Erzeugnisse in ihrer Zusammensetzung nicht erheblich verändert werden. Diese Kriterien erfüllen sog. Kindermilch-Produkte nach Auffassung des vzbv nicht. Vom Gesetzgeber fordert der vzbv, die Diätverordnung zu ändern, damit Hersteller Kindermilch nicht mehr als diätetisches Lebensmittel für Kleinkinder bewerben dürfen.
Derzeit sieht die Verordnung neben Säuglingen auch Kleinkinder als Zielgruppe vor, die jedoch der gemeinsamen Auffassung wissenschaftlicher Institutionen zufolge keine spezielle Ernährung mehr benötigen. Kindermilchprodukte sind darüber hinaus bis zu viermal teurer als fettreduzierte Kuhmilch. Dies steht im Gegensatz zum in der Gesamtbeurteilung unsicheren bis fehlenden Zusatznutzen und belastet die Haushaltskasse junger Familien unnötig. Quellen: vzbv (Verbraucherzentrale Bundesverband), Pressemeldung vom 16.08.2011; Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Pressemeldung vom 16.08.2011
Den Artikel finden Sie in Ernährungs Umschau 09/11 auf Seite 464.