Rechtsprechung: Honig mit GVO-Pollen nur zum Teil verkehrsfähig
- 13.10.2011
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- Redaktion
Eine Ausnahme davon stellt Honig dar, bei dem der Anteil an Pollen aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO) 0,9 % des gesamten Pollenanteils nicht überschreitet. Diese Ausnahme dürften viele der in Deutschland hergestellten Honige erfüllen, da, wenn überhaupt, hierzulande nur unbeabsichtigt und in sehr kleinen Mengen Pollen aus gentechnisch veränderten Pflanzen in Honig gelangen.
Anders stellt sich die Situation voraussichtlich für einige der importierten Honige und für Imkereien in der Nähe von Versuchsfeldern dar: Wenn Pollen aus in der EU bisher nicht als Lebensmittel zugelassenen GVO in Honig enthalten sind, auch in Spuren, dann ist dieser Honig gemäß des aktuellen Urteils des EuGH in der EU nicht verkehrsfähig. In einigen Ländern z. B. Süd- und Nordamerikas sind aber wesentlich mehr GVO als Lebensmittel zugelassen und werden dort auch angebaut. Honigmischungen von dort könnten also eher Pollen dieser GVO enthalten. Der Honig des bayrischen Hobbyimkers (s. grauen Text) enthielt Pollen der noch nicht als Lebensmittel zugelassenen Maissorte MON810 und wäre somit tatsächlich nicht verkehrsfähig gewesen.
Ursprünglicher Anlass für das erwähnte Urteil des europäischen Gerichtshofes war die Klage eines bayrischen Hobbyimkers, in dessen Honig gentechnisch veränderte Pollen von einem in der Nähe gelegenen Versuchsfeld mit gentechnisch verändertem Mais gefunden wurden. In der Annahme, dass dieser Honig nun nicht verkehrsfähig sei, verwarf der Imker diesen Honig und klagte gegen den bayrischen Staat, den Anbau dieser Maissorte zu verbieten.
Nach einer Einschätzung des Honig-Verbandes sollte das aktuelle Urteil kaum Konsequenzen für die Honigprodukte eines Großteils seiner Mitglieder haben, da in diesen, wenn überhaupt, meist nur Spuren von Pollen zugelassener GVOs unterhalb der erlaubten Grenze enthalten sind. Welche Folgen das Urteil tatsächlich für das Honigangebot in Deutschland hat, z. B. in Bezug auf ausländische Honige, muss abgewartet werden (vgl. auch „Zu guter Letzt“, S. 584 in diesem Heft). Quellen: – Gerichtshof der Europäischen Union, Pressemeldung vom 06.09.2011 – Honigverband e. V., Pressemeldungen vom 06. und 07.09.2011 – transgen, Pressemeldung vom 06.09.2011