Mythen und Irrtümer rund um Ernährung und Lebensmittel
- 13.12.2011
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- Redaktion
Angela Bechthold, Köln
Spinat enthält nicht so viel Eisen wie lange Zeit angenommen. Und aufgewärmte Pilze zu essen gefährdet nicht die Gesundheit. Schon so manche wissenschaftliche Erkenntnis musste revidiert werden. Auch gängige Ansichten, lieb gewonnene Gewohnheiten und populäre Sprüche rund um unsere Ernährung und Lebensmittel erweisen sich als falsch. Der vorliegende Beitrag räumt einige Missverständnisse aus.„Erdnüsse sind Nüsse“
Der Name täuscht – die Erdnuss ist keine Nuss. Die Erdnuss ist botanisch gesehen eine Hülsenfrucht. Die buschige Erdnusspflanze wird bis zu 60 cm hoch. Im Gegensatz zu den anderen Hülsenfrüchten wie Erbsen und Bohnen wachsen die Hülsen der Erdnüsse unter der Erde und öffnen sich nicht. In einer Hülse befinden sich meist zwei ovale Samen.
„Lebensmittel mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum sind verdorben“
Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist kein Verfallsdatum! Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist eine Gütegarantie. In Deutschland wird ein Fünftel der von Privathaushalten gekauften Lebensmittel weggeworfen. Das entspricht 6,6 Millionen Tonnen bzw. einem Gesamtwert von über 25 Milliarden Euro pro Jahr. Jeder Deutsche wirft danach im Durchschnitt jährlich etwa 80 kg Lebensmittel bzw. 310 Euro weg. Insgesamt landen in Deutschland Schätzungen zufolge jährlich bis zu 20 Millionen Tonnen Lebensmittel auf dem Müll. Oft auch, weil das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) abgelaufen ist.
Viele Verbraucher verstehen das MHD fälschlicherweise so, dass ein Lebensmittel mit abgelaufenem MHD nicht mehr genießbar und daher wegzuwerfen ist. Das MHD ist jedoch kein Verfallsdatum. Es gibt vielmehr an, bis zu welchem Datum ein Lebensmittel bei angemessener Aufbewahrung seine spezifischen Eigenschaften wie Geruch, Farbe, Geschmack und Zusammensetzung behält. Ist die angegebene Mindesthaltbarkeit nur bei bestimmten Temperaturen oder sonstigen Bedingungen gewährleistet, so ist ein entsprechender Hinweis anzubringen (§ 7 Lebens mittel Kennzeichnungsverordnung).
Den vollständigen Artikel finden Sie in Ernährungs Umschau 12/11 von Seite B45 bis B47.
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