Geschützte Bezeichnungen für Lebensmittel
- 14.01.2005
- Print-Artikel
- Redaktion
Kirsten Grashoff, Frankfurt a. M.
Spreewälder Gurken, Camembert de Normandie, Thüringer Rostbratwurst oder Prosciutto di Parma sind Beispiele für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel, die EU-weit vor Nachahmung geschützt sind. Der Schutz basiert auf zwei Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft und bezieht sich zum einen auf regionale Produkte auf Basis ihrer Herkunft, zum anderen auf Produkte mit besonderen Merkmalen.
Der Schutz geographischer Angaben und Ursprungsbezeichnungen ist in der Verordnung Nr. 2081/92, der Schutz garantiert traditioneller Spezialitäten in der Verordnung (EWG) Nr. 2082/92 detailliert geregelt. Grundsätzlich können alle zum menschlichen Verzehr geeigneten Agrarerzeugnisse und Lebensmittel zum Schutz angemeldet werden. Zurzeit sind 36 deutsche Produkte (Stand Dezember 2004) in das EU-Register als geschützte Agrarerzeugnisse und Lebensmittel eingetragen. Hinzu kommen 31 deutsche Mineralwässer (http://europa.eu.int/comm/agriculture/qual/de/pgi:10de.htm). Wein und Spirituosen sind von den Verordnungen ausgenommen. Für sie bestehen separate Regelungen.
Den vollständigen Artikel finden Sie in Ernährungs-Umschau 01/05 ab Seite 30.
PDF Artikel Download für Abonnenten: