Lebensmittelüberwachung

Was kann, was muss sie leisten?1

Karin Schindler, Erfurt

Spätestens, wenn es durch mangelnde Hygiene bei der Verarbeitung von Lebensmitteln zu Infektionen bzw. Vergiftungen kommt oder wenn nicht mehr verzehrsfähige Ware in den Handel gelangt, wird der Ruf nach besseren Kontrollen laut. Aber wie ist die Lebensmittelüberwachung überhaupt geregelt und organisiert?

Amtliche Lebensmittelüberwachung in Deutschland Die amtliche Lebensmittelüberwachung und ihre Aufgaben werden heutzutage nahezu ausschließlich durch europäisches Recht bestimmt. Die Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit, an die Kennzeichnung von Lebensmitteln und an die redliche Herstellungspraxis, d. h. die Vermeidung von Irreführung und Täuschung, werden – abgesehen von wenigen Ausnahmen – durch unmittelbar geltende Verordnungen der EU geregelt. Das Gleiche gilt für die Überwachungsgrundsätze der Behörden.

In nationaler Regelungshoheit befinden sich in erster Linie die Festlegung der zuständigen Behörden und deren Befugnisse, die Festlegung der Bußgeld- und Straftatbestände bei Rechtsverstößen, die Festlegung der Verwaltungsverfahren und in geringem Umfang Ausnahmen für regionale Besonderheiten. Die maßgeblichen nationalen Bestimmungen sind im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch und in darauf gestützten Verordnungen enthalten.

Den vollständigen Artikel finden Sie in Ernährungs Umschau 02/13 von Seite S5 bis S8.

1Aktualisierte Version eines Vortrags auf der 20. Ernährungsfachtagung der DGE-Sektion Thüringen am 8. November 2012 in Jena: „FOKUS Lebensmittel – toxikologische Aspekte“

PDF Artikel Download für Abonnenten:

Das könnte Sie interessieren
Ernährung im Wandel – wirklich? weiter
© ulrike brusch/iStock/Getty Images Plus
Nahrungsanreicherung mit Wildpflanzen weiter
VDOE verleiht OECOTROPHICA-Preis 2024 weiter
Dabei sein ist richtig! weiter
Vegan essen – klug kombinieren und ergänzen: DGE-Infoflyer vollständig überarbeitet weiter
© Charalambos Andronos/iStock/GettyImagesPlus
Pflanzliche Speisefette und -öle, Teil 5 weiter