Ernährungsberatung nach der Gesundheitsreform
- 14.05.2007
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- Redaktion
Dr. Elvira Krebs, Bonn, Geschäftsführerin des VDOE
Im Februar 2007 hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates die Gesundheitsreform beschlossen: Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz trat zum 1. April 2007 in Kraft und ist in der Drucksache 75/07 des Bundesrates abgedruckt. Bei diesem Beschluss handelt es sich um eine Vielzahl von Änderungen zu bestehenden Gesetzen im Gesundheitswesen. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf dem Sozialgesetzbuch V, das Rechtsfragen zur gesetzlichen Krankenversicherung beinhaltet.
Stärkung der Prävention und Vorsorge
Mit den Änderungen und Ergänzungen zu § 20 SGB V werden die Leistungen zur Verhütung von Krankheiten und die Gesundheitsförderung in den Betrieben verbessert. Die Arbeit von Selbsthilfegruppen wird stärker gefördert und die Versicherten sollen stärker zur Vorsorge motiviert werden. Die genannten Handlungsfelder wurden zwar auch bisher schon durch das SGB V und die Handlungsempfehlungen der Spitzenverbände der Krankenkassen zu § 20 verfolgt, sind jetzt jedoch gesetzlich präzisiert worden.
Der bestehende § 20 wurde um die § 20a bis 20d erweitert. Die Ausgaben der Krankenkassen für Maßnahmen nach § 20a und b bleiben jedoch zunächst weiterhin bei 2,74 Euro je Versicherten. Selbsthilfegruppen werden mit 0,55 Euro je Versicherten gefördert. Die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Trägern von Präventionsmaßnahmen soll ausgeweitet werden.
Den vollständigen Artikel finden Sie in Ernährungs Umschau 05/07 ab Seite 285. Weitere Mitteilungen der Verbände lesen Sie ab Seite 276.
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