Special Interview: Was gibt es Neues in Sachen Lebensmittelkennzeichnung?

Christofer Eggers, Frankfurt

Die Kennzeichnung von Lebensmitteln dient der Information der Konsumenten, stellt aber gleichzeitig ein wichtiges Marketinginstrument der Lebensmittelindustrie dar. Die neue EU Health-Claims-Verordnung soll die Kennzeichnung gesundheitsbezogener Aussagen auf Lebensmittelverpackungen EU-weit vereinheitlichen und im Sinne des Verbraucherschutzes modernisieren. Dr. Christofer EGGERS ist Experte zum Thema Lebensmittelrecht und informiert im Interview mit Heike RECKTENWALD zum Status quo der Entwicklungen bei der Europäischen Kommission in Brüssel.

Welche Neuerungen bringt die so genannte Health-Claims-Verordnung für den Lebensmittelmarkt?
EGGERS: Diese Verordnung vollzieht einen Paradigmenwechsel bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln. Früher waren eindeutig krankheitsbezogene Aussagen, wie etwa „dieser Saft kann Magengeschwüre vermeiden“, ausnahmslos verboten. Positive gesundheitsbezogene Angaben waren dagegen grundsätzlich erlaubt, es sei denn, sie waren irreführend oder wissenschaftlich nicht haltbar. Das hat sich grundlegend geändert. Auch gesundheitsbezogene Angaben sind für Lebensmittel im Allgemeinen grundsätzlich verboten, es sei denn, solche Aussagen sind vorher in einem aufwändigen Genehmigungsverfahren durch die Europäische Union zugelassen worden.

Können Sie uns ein Beispiel nennen?
EGGERS: Sie dürfen selbst eine Aussage wie „Kalzium ist gut für das Knochenwachstum“ nur noch dann verwenden, wenn die Europäische Union diese Aussage für eine bestimmte Konzentration und Darreichungsform vorher ausdrücklich genehmigt hat.

Welche Angaben werden denn überhaupt von der HCVO erfasst?
EGGERS: Die Verordnung unterscheidet zunächst zwischen gesundheitsbezogenen Angaben und nährwertbezogenen Angaben. Darüber hinaus regelt sie aber die so genannten allgemeinen Verweise auf nicht spezifische Vorteile für die Gesundheit im Allgemeinen oder auf das gesundheitsbezogene Wohlbefinden.

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