Special Ernährungsfachkräfte in Europa: Über den Tellerrand sehen – Teil 2

Berufliche Anerkennung von Diätassistenten in Europa und der Welt: rechtliche Rahmenbedingungen und Erfahrungen des VDD

Daniel Buchholz, Neubrandenburg; Evelyn Beyer-Reiners, Essen

Die berufliche Anerkennung von in Deutschland qualifizierten Diätassistenten*, die im Ausland tätig werden möchten, oder von im Ausland qualifizierten Diätassistenten, die in Deutschland tätig werden möchten, ist komplex und stellt die Aus- und Einwanderer oft vor eine große Hürde. Trotz eines zusammenwachsenden Europas ist für bestimmte reglementierte Berufe wie die des Diätassistenten/der Diätassistentin eine automatische berufliche Anerkennung nicht möglich. Der vorliegende Beitrag greift diese Problematik auf, indem er eine Übersicht über die gesetzlichen Hintergründe für die Anerkennung von Diätassistenten innerhalb Europas sowie der Welt gibt sowie Erfahrungen des VDD schildert und kritisch reflektiert.

Reglementierter Beruf Diätassistent – historischer Abriss und Situation in Deutschland

Der Beruf des Diätassistenten entstand zum Ende des 19. Jahrhunderts. Erste Empfehlungen zur Ausbildung gab es seit den 1920er Jahren, ein erstes Curriculum für die Ausbildung wurde 1931 vom „Wirtschaftsbund der Diätschwestern“ erarbeitet [2]. 1937 wurde die Ausbildung und berufliche Anerkennung der Diätassistenten in Deutschland erstmals staatlich geregelt. Nach 1945 wurde die Ausbildung zum Diätassistenten in der DDR in den 1950er Jahren wieder aufgenommen. Dort zählten Diätassistenten zu den so genannten „mittleren medizinischen Fachberufen“ und gehörten zu den reglementierten Berufen.

In Westdeutschland gab es nach dem Zweiten Weltkrieg zunächst keine einheitlich bundesgesetzlich geregelte Ausbildung zum Diätassistenten. Jedes Bundesland hatte eigene landesrechtliche Regelungen für die Ausbildung und Berufszulassung. Daher strebte der Berufsverband VDD ab den 1970er Jahren zum einen eine bundesweit einheitliche Ausbildung an, zum anderen die Anerkennung als Heilberuf basierend auf dem Artikel 74 Abs. 1 Nr. 19 Grundgesetz, welcher „… die Zulassung zu ärztlichen und anderen Heilberufen und zum Heilgewerbe …“ regelt.

Das damals zuständige Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit (BMJFG) überprüfte entsprechend, ob Diätassistenten den Anforderungen an Heilberufe entsprechen – mit positivem Ergebnis. Damit fiel die Erarbeitung eines neuen, bundesweit einheitlichen Berufsgesetzes in die Zuständigkeit des BMJFG und resultierte im Jahr 1973 im Diätassistentengesetz. Dadurch war die Ausbildung nun bundesrechtlich geregelt. Diätassistenten in Deutschland zählen seitdem zu den reglementierten Berufen, was durch das aktuelle Diätassistentengesetz (DiätAssG) von 1994 bestätigt wurde.

Teil 1 finden Sie hier.

Den vollständigen Artikel finden Sie auch in Ernährungs Umschau 09/14 von Seite M500 bis M508.

*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beiderlei Geschlecht

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