HACCP-Anforderungen

Umsetzung der Verordnung Nr. 852/2004 – Teil 1

Johann Janssen, Fulda

Nach den am 30.04.2004 im Europäischen Amtsblatt veröffentlichten EU-Hygieneverordnungen, welche am 01.01.2006 in Kraft getreten sind, ist die Umsetzung des HACCP-Konzeptes nach dem internationalen Standarddokument des Codex Alimentarius „Hazard Analysis and Critical Control Point and Guidelines for its Application“ verpflichtend.

Lebensmittelskandale wie jene um BSE, Nitrofen oder Dioxin haben das Thema Lebensmittelsicherheit in den letzten beiden Jahrzehnten zunehmend in die politische und öffentliche Aufmerksamkeit gerückt. Der Gesundheitsschutz und die Lebensmittelsicherheit besitzen für die Lebensmittelgesetzgebung der EU daher absolute Priorität. In den Erwägungsgründen zur Verordnung (EG) Nr. 852/2004 heißt es unter (7): „Hauptziel der neuen allgemeinen und spezifischen Hygienevorschriften ist es, hinsichtlich der Sicherheit von Lebensmitteln ein hohes Verbraucherschutzniveau zu gewährleisten“. Der Beitrag geht auf praktische Aspekte der Umsetzung, v. a. auch bei kleinen Unternehmen ein.

Den vollständigen Artikel finden Sie in Ernährungs Umschau 11/08 ab Seite B 41.

 

 

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