VDD: Berufshaftpflicht: Pflicht für freiberufliche Diätassistenten
- 14.11.2014
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- Redaktion
Die aktuelle Ausgabe der VDD-Verbandszeitschrift Diät & Information meldet, dass eine Berufshaftpflicht für Diätassistenten künftig Pflicht ist – als erstes Bundesland setzt nun Brandenburg die EU-Vorgabe um.
Diese besagt, dass Selbstständige in Gesundheitsberufen zwingend eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen müssen. In den anderen Bundesländern ist diese Regelung noch in Vorbereitung. Der VDD bietet seinen Mitgliedern die Möglichkeit, eine Berufshaftpflicht abzuschließen. Informationen hierzu auf der VDD-Homepage: www.vdd.de/vdd-intern/versicherungen
Quelle: Diät & Information 5/2014, S. 5
Den vollständigen Artikel finden Sie auch in Ernährungs Umschau 11/14 auf Seite M590.