© cagkansayin/iStock/Getty Images Plus
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Insulin-Purging (Diabulimie)

Die Ernährung spielt bei Diabetes mellitus eine große Rolle: Während bei Typ-2-Diabetes gesundheitsförderliche Ernährung und Gewichtsreduktion als Säulen der Basistherapie gelten, müssen bei Typ-1-Diabetes die Kenntnisse über Kohlenhydrate und deren Insulinberechnungen sowie deren Blutglukosewirksamkeit vorhanden sein oder erlernt werden [1, 2]. Eine Auseinandersetzung mit Ernährung bleibt also bei beiden Diabetes-Typen nicht aus. Laut den Leitlinien der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) zeigen Studien, dass 37,9 % der adoleszenten Mädchen und 15,9 % der adoleszenten Jungen mit Diabetes ein gestörtes Essverhalten aufweisen [3]. Zu den bekanntesten Essstörungen zählen Bulimia und Anorexia nervosa oder eine Binge-Eating-Störung. Gerade bei Typ-1-Diabetes in der Adoleszenz rückt jedoch eine weitere Form des gestörten Essverhaltens mehr in den Fokus: das bewusste Reduzieren oder Auslassen des Insulins [3], Insulin-Purging genannt (von PatientInnen und in den Social Media als „Diabulimie“ bezeichnet).

Definition und Vorkommen In Deutschland sind laut BZgA zwischen 3 und 5 % der Menschen von einer Essstörung betroffen [4], wobei die Dunkelziffer vermutlich hoch ist. Essstörungen treten in Kombination mit einem Typ-1-Diabetes häufiger auf als bei Stoffwechselgesunden [5]. Neben anderen psychischen Erkrankungen, zu denen Betroffene mit Typ-1-Diabetes neigen, besteht zudem ein 2,5-fach erhöhtes Risiko, eine Essstörung auszubilden [6].

Eine Form des gestörten Essverhaltens, die im Zusammenhang mit dem Typ-1-Diabetes zunimmt, ist das Insulin-Purging (engl. purging = abführen, reinigen). Es handelt sich nicht um eine klassische Essstörung, sondern vielmehr um eine diabetesspezifische gegenregulatorische Maßnahme im Zusammenhang mit einer realen oder ängstlich antizipierten Gewichtszunahme. Daher tritt das Insulin-Purging (auch „Diabulimie“ genannt) auch bei nichtessgestörten Personen auf [5].

Beim Insulin-Purging wird nicht ausreichend oder kein Insulin zu den Mahlzeiten abgegeben. Teilweise verzichten Betroffene nicht nur auf die Bolusinsulinabgaben zum Essen, sondern auch auf die Gabe des Basalinsulins oder der Basalrate.



Den vollständigen Artikel finden Sie auch in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 12/2020 auf den Seiten S85 bis S88.

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