Nudging – Dürfen Institutionen Verbraucher zu ihrem Glück zwingen?

Nudges heißen die sanften Schubser, die dem Menschen helfen sollen, das Richtige zu tun. Auf Verbote und starke Anreize wird verzichtet. Stattdessen werden gezielt Informationen geboten und Entscheidungsumwelten vorstrukturiert. In der ethischen Diskussion stellt sich immer wieder die Frage nach der Freiheit des Verbrauchers. Obwohl Nudging grundsätzlich die Freiheit des Verbrauchers in den Vordergrund stellt, kann diese in der Praxis nur selten vollständig gewährleistet werden. Besteht zwischen Institution und Verbraucher Konsens hinsichtlich des Ziels (z. B. gesünder ernähren), ist Nudging eine freiheitswahrende Alternative zu Gesetzen und Verordnungen.

Der Engel auf der rechten Schulter will gerade einen Salat bestellen, da übernimmt der Teufel auf der linken das Kommando, ordert Steak, Rotwein und zum Nachtisch noch das Tiramisu. In einer Welt voller Versuchungen haben die guten Vorsätze oft das Nachsehen. Kann man diese Welt nicht ändern? Man kann. Im einfachsten Fall verbietet man fettes Essen und Alkohol. Doch es geht auch ohne Verbote. Wie in dem Bestseller „Nudge“ von den US-amerikanischen Wissenschaftlern Richard Thaler und Cass Sunstein beschrieben [1], kann man den Verbraucher auch mit sanften Schubsern (engl. nudges) in die vermeintlich richtige Richtung stoßen.

Was ist Nudging?

Beim Nudging [1, 2] geht es darum, Entscheidungsumwelten so zu gestalten, dass sich Menschen in einer bestimmten Weise verhalten. Zum Beispiel könnte der Konsum gesunder Lebensmittel gefördert werden, indem ein Lebensmittelmarkt gesunde Speisen in der Greifzone oder an der Kasse platziert. Ungesunde Speisen würden hingegen nur in der Bückzone oder Reckzone angeboten. Zentrales Merkmal eines Nudges ist die Entscheidungsfreiheit. Das heißt, Menschen dürfen nicht zu dem Verhalten gezwungen werden. Würde ein Markt ungesunde Speisen aus dem Sortiment streichen, wäre also nicht mehr von Nudging die Rede.



Den vollständigen Artikel finden Sie auch in Ernährungs Umschau 03/16 von Seite M157 bis M161.

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