Ausgestaltete Käfige für Legehennen

Das im März 2000 begonnene "Modellvorhaben Ausgestalteter Käfig" hatte zum Ziel, die praktische Erprobung und Entwicklung dieser neuen Haltungsform wissenschaftlich zu begleiten. Erfasst wurden die Produktionsleistungen, das Verhalten der Hennen, Gefieder- und Hautschäden, hygienische Aspekte und Kennwerte der ökonomischen Konkurrenzfähigkeit. Vergleichende oder experimentelle Untersuchungen waren in dieser Praxiserhebung nicht vorgesehen.

Den vorläufigen Endbericht legten Institute der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft (FAL), der Tierärztlichen Hochschule Hannover und der Medizinischen Hochschule Hannover jetzt vor. Daraus geht hervor, dass in den untersuchten ausgestalteten Käfigen hohe Produktionsleistungen zu erzielen sind und diese trotz erhöhter Investitionskosten in naher Zukunft wettbewerbsfähig sein dürften.  Die Gaskonzentrationen (Ammoniak und Kohlendioxid) sowie die Staub- und Keimgehalte in der Stallluft lagen unterhalb der Richtwerte und die Hygienebedingungen waren in der Mehrzahl der untersuchten Ställe gut. Die Mortalitätsraten und Schäden durch Federpicken und Kannibalismus waren gering. Allerdings reichen die mit der Ausgestaltung der Käfige erreichten Verbesserungen nicht in allen Aspekten aus, um eine verhaltensgerechte Haltung der Legehennen zu gewährleisten. Als problematisch beurteilt wird die hohe Zahl Hennen, bei denen Veränderungen der Fußballen festgestellt wurden. Verbesserungen sind notwendig insbesondere im Hinblick auf die räumliche Anordnung und/oder Gestaltung der Sitzstangen, die Größe und Gestaltung des Einstreubereiches, die Größe des Nestes und die Ausleuchtung der Käfige. Durch diese Veränderungen soll eine bessere Trennung und Nutzbarkeit der Funktionsbereiche erreicht werden.  Rechtlicher Hintergrund für das Modellvorhaben war der Beschluss des EU-Rates (Richtlinie 1999/74/EG), ab 2012 die herkömmliche Käfighaltung für Legehennen zu verbieten. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Legehennen in der EU nur noch in Käfigen gehalten werden, wenn diese über Nester, Einstreubereiche, Sitzstangen und ein Platzangebot von mindestens 750 cm² je Tier verfügen. Außerdem sind Vorrichtungen zum Kürzen der Krallen einzurichten.Zu diesem Zeitpunkt lagen noch kaum praktische Erkenntnisse über diese neue Haltungsform vor. In seinem Urteil vom 6. Juli 1999 erklärte das Bundesverfassungsgericht zugleich die deutsche Hennenhaltungsverordnung vom 10. Dezember 1987 für nichtig. Ein Grund war beispielsweise die Unvereinbarkeit der Hennenhaltungsverordnung mit dem Tierschutzgesetz.  Das BMVEL erließ hierauf mit Zustimmung des Bundesrates eine neue Verordnung zur Legehennenhaltung (Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, Änderung vom 28. Februar 2002). Diese Verordnung geht sowohl bei der Regelung der Übergangsfristen als auch bei den Anforderungen bezüglich des Raumangebotes über die EU-Richtlinie hinaus. Weitere Informationen gibt es auf der Homepage der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft unter www.fal.de.  Weitere Kurzberichte finden Sie in Ernährungs-Umschau 04/04 auf Seite 160.

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