Sonderabgabe auf Alkopops
- 15.04.2004
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- Redaktion
Mitte März wurde der Entwurf für ein "Gesetz zur Verbesserung des Schutzes junger Menschen vor Gefahren des Alkohol- und Tabakkonsums" in erster Lesung im Bundestag beraten. Er beruht auf einer Vorschlag, die die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Marion Caspers-Merk mit den beteiligten Ressorts erarbeitet hat. Das Gesetz soll zum 1. Juli 2004 in Kraft treten.
Der vollständigen Entwurf kann unter dip.bundestag.de/btd/15/025/1502587.pdf abgerufen werden. Er sieht im Wesentlichen folgende Regelungen vor:
- Sonderabgabe auf spirituosenhaltige Mischgetränke (sog. Alkopops) – für eine Flasche à 275 ml in Höhe von 83 Cent,
- Aufdruck des Warnhinweises "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugendschutzgesetz" auf dem Frontetikett von Alkopops-Flaschen,
- Festlegung der Mindestgröße für Zigarettenpackungen auf 17 Stück,
- Verbot der kostenlosen Abgabe von Zigaretten zu Werbezwecken.
Anlass für den eingebrachten Entwurf ist der zu beobachtende Konsumanstieg von Alkopops insbesondere unter Jugendlichen. Jeder zweite Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren trinkt inzwischen nach einer Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) mindestens einmal pro Monat diese Getränke, obwohl dies nach dem Jugendschutzgesetz erst ab 18 Jahren zulässig ist. Der Konsum hat sich in dieser Altersgruppe seit 1998 vervierfacht. Alkopops sind inzwischen das beliebteste alkoholische Getränk bei weiblichen wie männlichen Jugendlichen. Der Alkoholgehalt einer 275-ml-Flasche beträgt 5–6 Vol-% Alkohol, das entspricht demjenigen von mehr als 2 Schnapsgläsern Korn. Außerdem wird dieser durch süße Zusatzstoffe überdeckt und nicht mehr geschmeckt.
Weitere Kurzberichte finden Sie in Ernährungs-Umschau 04/04 ab Seite 160.
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