Was ändert sich mit der Lebensmittelinformationsverordnung für die Ernährungsberatung?
- 15.04.2014
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- Redaktion
Zwischen 30 und 40 % der Deutschen, so eine repräsentative Umfrage des Warenprüfkonzerns SGS1 , sind zumindest manchmal unentschlossen oder unsicher beim Lebensmittelkauf, weil die Angaben auf der Verpackung für sie schwer zu verstehen sind. Ähnlich häufig wird als Hinderungsgrund eines Kaufs allerdings genannt, dass man nicht weiß, ob das Produkt schmeckt bzw. man sich nicht sicher ist, ob auch das drin ist, was drauf steht (31– 40 %).
Natürlich leisten „schwarze Schafe“ und damit verbundene Lebensmittelskandale der Unsicherheit Vorschub, aber es gibt auch in der Beratung viel Aufklärungsarbeit zu leisten. Viele Einzelheiten der Deklaration sind eindeutig geregelt, u. a. ab Dezember auch mit der neuen EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV)2 . Dazu gehören bspw.:
Nährwertangaben
Nährwertangaben sind bereits auf vielen Lebensmitteln zu finden, diese Angabe ist aber bisher freiwillig. Ab Dezember 2016 gilt mit der EU-Verordnung 1169/2011 eine Pflicht zur Nährwertkennzeichnung verpackter Lebensmittel mit den wichtigsten Nährstoffen, den so genannten „Big 7“, i. d. R. in einer Nährwerttabelle. Dabei wird die Angabe (je 100 g oder 100 ml, wahlweise als „Handelsware“ oder „zubereitet“) in einer neuen Reihenfolge vorgeschrieben.
Art der pflanzlichen Öle und Fette
Die Angabe der botanischen Herkunft bei pflanzlichen Ölen und Fetten wird vorgeschrieben, also z. B. „Sonnenblumenöl, Rapsöl, Maiskeimöl“, ggf. als Ergänzung zum Klassennamen „pflanzliche Öle“, wie er derzeit noch möglich ist.
Gehalt an gehärteten Fetten
Im Zutatenverzeichnis reicht neuerdings nun nicht mehr die Angabe, ob ein Fett gehärtet ist – es muss auch unterschieden werden, ob „ganz gehärtete“ oder „teilweise gehärtete“ Öle oder Fette enthalten sind.
Den vollständigen Artikel finden Sie auch in Ernährungs Umschau 04/14 von Seite M220 bis M221.
1 SGS-Verbraucherstudie 2014 „Vertrauen und Skepsis: Was leitet die Deutschen beim Lebensmitteleinkauf?“
2 VERORDNUNG (EU) Nr. 1169/2011 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (Lebensmittelinformationsverordnung), englisch FIC (food information to consumers)
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