Nachschlag 4/2025: Erweitern wir unseren kulinarischen Horizont!
- 15.04.2025
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- Caroline Krämer
Tatsächlich trat am 10. Februar eine Verordnung der EU-Kommission in Kraft, die nun die Verwendung von UV-behandeltem Mehlwurmpulver in Backwaren, Käse und weiteren Lebensmitteln erlaubt. Aufgrund der UV-Behandlung erhalten die Lebensmittel einen etwas erhöhten Vitamin-D-Gehalt. Laut EFSA sei der Verzehr UV-behandelter Lebensmittel unbedenklich. Allerdings stelle das Mehlwurmpulver nach Behandlung keine „wesentliche Vitamin-D3-Quelle“ dar.
Warum ich verwundert war, fragen Sie sich? Seit einigen Jahren schon kann man Insekten-Müsliriegel im Supermarkt kaufen. Allem Anschein nach scheinen das eher „Ladenhüter“ zu sein, aber haben Sie nicht auch schon mit dem Gedanken gespielt, einen zu kaufen und mal zu probieren? Was ist denn auch so schlimm daran? Seit 2021 sind Mehlwürmer – die Larven des Mehlkäfers (Tenebrio molitor) – nach der Novel-Food-Verordnung als neuartiges Lebensmittel für den europäischen Markt zugelassen und dürfen seitdem in Pasta, Keksen oder Riegeln eingesetzt werden. Neu ist, dass nun auch UV-behandeltes Mehlwurmpulver bestimmten Lebensmitteln zugesetzt werden darf – bis zu 4 % – und dies muss auf dem Lebensmittel gekennzeichnet sein. Lediglich Menschen mit einer bekannten Allergie gegen Krebsund Weichtiere sowie Hausstaubmilben sollten von einem Verzehr absehen.
Da erscheint mir ein an prominenter Stelle angebrachtes Schild meines Bäckers als Reaktion auf die neue Verordnung etwas übertrieben. Schließlich sind Insekten in anderen Kulturen gängiges Lebensmittel und dort wird eventuell über traditionelle deutsche Mahlzeiten, z. B. der v. a. in Hessen beliebte Handkäse, die Nase gerümpft.
In meiner lokalen Tageszeitung las ich kürzlich einen Artikel über die Neueröffnung eines japanischen Restaurants. Hier könne jede*jeder den „kulinarischen Horizont erweitern, der einen Einblick in eine reiche und alte Speisetradition gewinnen möchte […]“. Die Restaurantbetreiber betonen jedoch, dass sie nicht alles anbieten, was Japaner*innen schmecken würde. Anscheinend sind einige japanische Speisen mit ihren Geschmacksrichtungen zu fremd für den deutschen Gaumen. Klar, uns muss nicht alles schmecken, aber ich habe mir vorgenommen, experimentierfreudiger zu werden und nicht gleich bei jedem neuen Lebensmittel in Abwehrhaltung zu gehen. In diesem Sinne wünsche ich auch Ihnen guten Appetit und viel Freude bei der Erweiterung Ihres kulinarischen Horizonts.
Ihre Caroline Krämer
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Quelle: BZfE, Pressemeldung vom 26.02.2025
Diesen Artikel finden Sie wie auch die Vorschau auf das nächste Heft in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 3/2025 auf Seite M264.
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