Milliardenumsätze mit 'Health Claims'

Kleine und mittelständische Unternehmen bleiben außen vor

 Sonja Brandenburger, Marc Birringer, Fulda

5 Mrd. € Umsatz pro Jahr erwirtschaften so genannte funktionelle Lebensmittel mit Zusatznutzen in Deutschland. Diese Produktgruppe beinhaltet alle Lebensmittel mit einem „gesundheitlichen Mehrwert“; bekannte Beispiele sind Margarine oder Jogurtdrinks zur Senkung des Cholesterinspiegels. Der Umsatz funktioneller Lebensmittel umfasst zwar nur knapp 5 % des gesamten Umsatzes der Lebensmittelbranche, jedoch steigt das Marktvolumen jährlich an; im Jahr 2001 waren es noch 1,5 %. Doch welchen Unternehmen nutzt diese Entwicklung? Kann gewährleistet werden, dass auch kleine und mittelständische Unternehmen von den Gewinnen, welche durch die Health-Claim-Verordnung generiert werden, profitieren?

Fast kein anderes Thema hat die Europäische Lebensmittelwirtschaft in solch eine Aufregung versetzt wie die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 des Europäischen Parlaments und Rates vom 20. Dezember 2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel (Health-Claims-Verordnung, kurz: HCVO). Bereits 2005 veröffentlichte das Marktforschungsunternehmen NIELSEN eine Studie über Konsumentenverhalten in Bezug auf funktionelle Lebensmittel. Die Studie ergab, dass 27 % der befragten Europäer regelmäßig cholesterinsenkende Margarinen und Öle kaufen und konsumieren. Dem gegenüber standen 42 %, die diese Produkte nicht kaufen, weil sie deren gesundheitsfördernde Wirkung bezweifeln.

Seit 2012 gilt für die Auslobung des „gesundheitlichen Mehrwerts“ von Lebensmitteln aus dem Sektor Functional Food die so genannte Health-Claims-Verordnung der Europäischen Union. Um als Unternehmen einen „Health Claim“ verwenden zu können, muss dieses seitdem im Rahmen eines aufwändigen Antragsverfahrens einen wissenschaftlichen Nachweis für die Richtigkeit der Aussage liefern. Ob diese strenge Regelung ihren Zweck erfüllt und Verbraucher vor irreführender Werbung schützt, soll an dieser Stelle einmal nicht erörtert werden. Der Blickwinkel ist im Beitrag ein marktwirtschaftlicher; er richtet sich darauf, welche Auswirkungen die Health-Claims-Verordnung auf kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) und ihre Marktposition hat.

Den vollständigen Artikel finden Sie in Ernährungs Umschau 08/14 von Seite M442 bis M446.

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