Stellungnahme der Ernährungskommission der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin zur Vermarktung von Beikostprodukten zur Flaschenfütterung

Böhles HJ, Fusch C, Genzel-Boroviczény O, Henker J, Koletzko B , Kersting M, Lentze MJ, Maaser RG, Mihatsch W, Przyrembel H, Wabitsch M

Die Ernährungskommission der Deutschen Gesellschaft für Kinderund Jugendmedizin hat zur verbreiteten Vermarktung von Beikostprodukten zur Flaschenfütterung Stellung genommen, die sie aus Sicht der Kinder- und Jugendmedizin für inakzeptabel hält.

Unter Produktnahmen wie „Trinkbrei“, „Trink-Mahlzeit“, und „Gute-Nacht-Fläschchen“ werden zahlreiche Produkte als Flaschennahrungen angeboten (Produktliste voraussichtlich ab 20.10.07 unter www.dgkj.de), die nicht der europäischen Gesetzgebung zu Säuglingsanfangs- oder Folgenahrungen entsprechen. Die Energiegehalte der Mehrzahl dieser Produkte liegen zwischen etwa 80 und 110 kcal/100 ml, was sie zur Flaschenfütterung bei gesunden, nicht von einer Unterernährung betroffenen Kindern gänzlich ungeeignet macht.

In der neu gefassten europäischen Säuglingsnahrungsrichtlinie vom Dezember 2006 ist festgelegt worden, dass zur Flaschenfütterung von Säuglingen und Kleinkindern geeignete Produkte (Säuglingsanfangs- und Folgenahrungen) eine Energiedichte von 60–70 kcal/100ml aufweisen müssen. Die derzeitige Vermarktungspraxis kann zu einer Täuschung der Verbraucher führen, die den Eindruck gewinnen müssen, bei den entsprechenden Produkten handele es sich um Säuglingsanfangsoder Folgenahrungen.

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