Bubble Teas: kein Gift, aber unerwünschte Zusammensetzung

Die seit 2011 auch in Deutschland in Mode gekommenen Bubble Teas enthalten einer Untersuchung in Baden-Württemberg zufolge zwar i. d. R. keine Giftstoffe, jedoch große Mengen Zucker, für kleinere Kinder nicht angemessene Mengen Koffein und dazu nicht ausreichend deklarierte Konservierungsstoffe.

Ursprünglich ein Produkt aus Taiwan, sind sog. Bubble Teas seit den 1990er Jahren in den USA auf dem Markt und erfuhren v. a. 2011 und 2012 einen starken Aufschwung in Deutschland, der inzwischen allerdings schon wieder abebbt. Bubble Teas gehören lebensmittelrechtlich zu den Erfrischungsgetränken; sie enthalten drei Hauptkomponenten, die zumeist vom Kunden individuell zusammengestellt werden können: eine bestimmte Teesorte , eine Sorte Sirup (z. B. Erdbeer, Mango) und eine Sorte „Bubbles“. Letztere sind in Deutschland meist Siruptropfen in einer Hülle aus einer Alginat-Polysaccharidstruktur, können aber auch einfach Geleestückchen sein.

Das chemische und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe untersuchte in Zusammenarbeit mit der Hochschule Mannheim Ende 2012 36 Bubble-Tea-Proben, überwiegend aus sog. Bubble Tea Shops in Baden-Württemberg. Analysiert wurden die Getränke selbst wie auch zehn Grundstoffe (Bubbles und Sirup) mithilfe eines H-NMRSpektroskopie-Screenings. Die Untersucher konnten mit ihrer validierten Analysemethode in keiner der Proben Acetophenon, Styrol oder bromierte Verbindungen nachweisen – Stoffe, die als gesundheitsgefährdend gelten und in einer früheren Untersuchung der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen in Bubble Tea gefunden wurden.

Problematisch hingegen bewerten sie den hohen Gehalt an Zucker, vorwiegend Fruktose – der häufig zusätzlich noch durch Acesulfam-K ergänzt wird, um das Getränk noch süßer zu machen – sowie den Koffeingehalt, der nicht deklariert werden muss, aber gerade für kleinere Kinder nicht geeignet ist. Weiterhin enthalten sind Konservierungsstoffe (Sorbinsäure, Benzoesäure) und Farbstoffe (nicht untersucht), die zwar nicht verboten sind, aber eigentlich deklariert werden müssten. Auch die Möglichkeit, dass kleine Kinder die bunten Kügelchen aspirieren könnten (werden durch einen Strohhalm eingesaugt), wird allgemein kritisch gesehen.

Quelle: Wunsch M, Kuballa T, Reusch H, Lachenmeier DW (2013) H-NMR-Screening von Bubble Tea. Frei von „Giftspuren“, jedoch voll von nicht deklarierten Zusatzstoffen. Deutsche Lebensmittel-Rundschau 109: 427–431

Den Artikel finden Sie auch in Ernährungs Umschau 10/13 auf Seite M552.

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