Erfassung der Patient*innenzufriedenheit in der ambulanten Ernährungsberatung und -therapie
- 15.10.2024
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- Adrian Rufener
- Kevin Minery
- Anika Brunnschweiler
- Manuela Deiss
- Sandra Jent
Entwicklung eines Fragebogens für die Schweiz
Aufgrund einer Gesetzesrevision sind Ernährungsfachkräfte in der Schweiz neu verpflichtet, die Qualität der erbrachten Leistungen systematisch zu erfassen und für die Weiterentwicklung des beruflichen Handelns nutzbar zu machen. Hierzu muss ein Qualitätsentwicklungskonzept erarbeitet und in der Praxis implementiert werden. Wie im Beitrag zur Entwicklung von Qualitätsindikatoren in ERNÄHRUNGS UMSCHAU Ausgabe 9/2024 dargestellt [1], stellt die Patient*innenzufriedenheit ein zentrales Element dieses Qualitätsentwicklungskonzepts dar.
Hintergrund
In der Schweiz werden die Gesundheitsfachpersonen aufgrund einer Gesetzesänderung vom 1. April 2021 vermehrt in die Pflicht genommen, die Qualität der erbrachten Leistungen zu erheben und mithilfe geeigneter Qualitätsentwicklungskonzepte sicherzustellen, resp. weiterzuentwickeln. Diese Regelung gilt für alle Gesundheitsfachpersonen und somit auch für gesetzlich anerkannte Ernährungsberater*innen, welche Leistungen zulasten der obligatorischen Krankenversicherung abrechnen können. (• Kasten „Situation des Berufsstands der Ernährungsberater*innen in der Schweiz“) ...
Den vollständigen Artikel finden Sie auch in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 10/2024 auf den Seiten M608 bis M613.
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