Das „Brokkoli-Patent“ – Eine molekularbiologische und rechtliche Betrachtung (Begutachtetes Original)

Peer-Review-Verfahren | Eingegangen: 13.04.2011 | Akzeptiert: 12.07.2011

Steffen Jakobs, Halle/S.; Philipp Skarupinski, Zürich; Roland Körber, Berlin

Das Europäische Patentamt in München hat Ende 2010 ein im Jahr 2002 erteiltes Patent auf ein Züchtungsverfahren, welches den Gehalt an krebshemmenden Stoffen (Glucosinolate) in Brokkolisorten stark erhöhen kann, wieder aufgehoben. Die Behörde begründet diese Entscheidung damit, dass biologische Verfahren keine technischen Erfindungen sind und somit die Anforderungen an die Patentierbarkeit nicht erfüllen.

Das Senfölglycosid Glucoraphanin kommt hauptsächlich in Kreuzblütengewächsen wie Brokkoli vor. Durch enzymatische Spaltung entsteht dessen bioaktives Abbauprodukt Sulforaphan, welches in zahlreichen Zellkultur- und Tierstudien krebshemmende Eigenschaften zeigt. Diese kommen durch die Beeinflussung des Fremdstoffmetabolismus, des Tumorzellwachstums sowie der antioxidativen Kapazität zustande. Seit 2002 bestand ein Patentschutz auf ein spezielles Züchtungsverfahren, welches den Glucosinolatgehalt von Brokkoli stark erhöhen kann.

Das Europäische Patentamt überprüfte Ende 2010 die Rechtmäßigkeit dieses Patentes und kam zu dem Schluss, dass die Technik der „marker-gestützten Selektion“ für das Züchtungsverfahren „Brokkoli“ nicht als technische Erfindung angesehen werden könne. Die Entscheidung wirkt sich auf die Patentierbarkeit von Verfahren zur Zucht nachhaltig aus. Auch zukünftig werden reine Nutzenerwägungen als Bewertungsmassstab für die Patentierfähigkeit von biologischen Verfahren im Bereich der funktionellen Lebensmittel generell nur eine untergeordnete Rolle spielen. Vielmehr werden sich Patenterteilungen an den üblichen, für Erfindungen geltenden Bewertungskriterien ausrichten müssen.

Schlüsselwörter: Biopatente, Pflanzenzüchtung, markergestützte Selektion, sekundäre Pflanzenstoffe, funktionelle Lebensmittel, Glucosinolate

The “broccoli patent” – molecular biology and the law

Steffen Jakobs, Halle; Philipp Skarupinski, Zürich; Roland Körber, Berlin

The mustard oil glycoside glucoraphanin is mainly found in cruciferous vegetables such as broccoli. Its bioactive metabolite sulforaphane is formed by enzymatic cleavage and has been shown to have anti-cancer properties, linked to effects on drug metabolism, antioxidant capacity and tumour cell growth.

There is a breeding technique which can increase the levels of glucosinolate and particularly glucoraphanin in broccoli. This has been protected by patent since 2002. The European Patent Office has recently considered the legality of this patent and concluded that the technique of “marker-assisted selection for the breeding process of broccoli” can no longer be regarded as a technical invention. This decision has a profound impact on the patentability of breeding methods. Thus, considerations of benefit will probably in future play only a minor role in the patentability assessment of biological processes in the field of functional foods. It is rather the case that patents will be granted subject to the usual criteria for inventions.

Keywords: bio-patents, plant breeding, marker-assisted selection, secondary plant metabolites, functional food, glucosinolates

Den vollständigen Artikel finden Sie in Ernährungs Umschau 12/11 von Seite 652 bis 657.

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