Lebensmittelrecht: Novel Food – Die Riskantheit des Risikos

Zum Vorschlag der Europäischen Kommission zur Änderung der Novel Food-VerordnungProf. A. H. Meyer Ausreichend schnelle Prüfungs- bzw. Zulassungsverfahren bei gleichzeitig notwendigem Schutz der Bürger – dies ist das Ziel der Änderung der Novel Food-Verordnung. Inwieweit sind diese Forderungen überhaupt realistisch und erfüllbar oder hebeln Sie jeglichen Anreiz zur Innovation aus? Der Lebensmittelrechtler Prof. Alfred Hagen Meyer nimmt einige Aspekte kritisch unter die Lupe.

Risikorecht – Istzustand Novel Food?

Das sind Lebensmittel, die „vor dem 15. Mai 1997 in der Europäischen Gemeinschaft nicht in nennenswertem Umfang für den menschlichen Verzehr verwendet wurden.“ So kryptisch formuliert es ein Vorschlag der Europäischen Kommission vom 14. Januar 2008 zur Änderung der bestehenden Novel Food-Verordnung Nr. 258/97 (NFV). Nach Erwägungsgrund 14 des Revisionsvorschlags sollen neuartige Lebensmittel in der Europäischen Gemeinschaft nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn sie sicher sind.

Weder die bisherige, seit 15. Mai 1997 geltende NFV 258/97 noch die mögliche neue sagen allerdings etwas über die (zu prüfenden) Sicherheitskriterien. Sicherlich dürfte sich die Sicherheitsprüfung der Novel Food auf eine toxikologische und ernährungsmedizinische Bewertung erstrecken. In Egr. 16 des vorliegenden Vorschlags der Kommission heißt es hierzu aber nur lapidar, dass die „Kriterien für die Bewertung der potenziellen Risiken im Zusammenhang mit neuartigen Lebensmitteln [erst noch] festgelegt werden“ sollten; und zwar durch die Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), also auf der Ebene des Risk Assessment.

Den vollständigen Artikel finden Sie auch in Ernährungs Umschau 03/09 ab Seite 168.

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