Etikettierung abgepackter Fleisch- und Wurstwaren

Am 19. Juli 2001 ist eine neue EU-Richtlinie erlassen worden, mit der die Definition des Begriffs "Fleisch" für die Etikettierung abgepackter Fleischerzeugnisse festgelegt wird. Die einzige gegenwärtig bestehende gemeinschaftliche Definition von Fleisch unterscheidet nicht zwischen Muskeln, Fett und Schlachtnebenprodukten, während Fleisch nach der Vorstellung der Verbraucher im wesentlichen Muskelfleisch ist.

Sie erlaubte also keine zufriedenstellende Etikettierung, und mehrere Mitgliedstaaten hatten schon eine Definition von Fleisch für Etikettierungszwecke eingeführt. Durch die neue Etikettierung von Fleischerzeugnissen sollen die Verbraucher nun besser informiert werden. Zugleich werden durch die Richtlinie Handelshemmnisse wegen unterschiedlicher nationaler Definitionen beseitigt.

Die Richtline beschränkt zunächst die Definition von Fleisch auf Muskelfleisch. Die anderen zum menschlichen Verzehr geeigneten Teile von Tieren, z. B. Innereien (Herz, Leber etc.) und Fett, müssen von nun an als solche etikettiert werden und nicht mehr als "Fleisch". Es ist jedoch zulässig, ein Teil des Fetts, wenn es mit dem Muskelfleisch verbunden ist, innerhalb der in der Definition vorgesehenen Höchstgrenzen dem Fleisch zuzuordnen.

Die Richtlinie sieht außerdem die systematische Angabe der Tierspezies vor, von der das Fleisch stammt (Rindfleisch, Schweinefleisch etc.).

Schließlich nimmt sie "Separatorenfleisch" von der Definition von Fleisch aus. Dieses ist bei der Etikettierung gesondert anzugeben; es kann nicht mehr in die Angabe des Fleischanteils einbezogen werden.

Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis spätestens zum 1. Januar 2003 in nationales Recht umsetzen. Alle nach diesem Zeitpunkt hergestellten Erzeugnisse müssen also nach den neuen Bestimmungen etikettiert sein. Jedoch dürfen die vor diesem Zeitpunkt hergestellten und entsprechend etikettierten Erzeugnisse vermarktet werden, bis die Lagervorräte erschöpft sind.

1. Richtlinie der Kommission zur Änderung der Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Etikettierung und Aufmachung von Lebensmitteln.EU08/01

Weitere Kurzberichte finden Sie in Ernährungs-Umschau 08/01 ab Seite 333.

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