Neue Kennzeichnungsvorschriften für Lebensmittel in der EU

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich auf neue Kennzeichnungsvorschriften für Lebensmittel geeinigt. Dies ist der entscheidende Schritt, der den Weg für die abschließenden Beratungen des Europäischen Parlaments frei macht.

Mit den neuen Vorschriften sollen Informationen auf den Verpackungen ausführlicher, leichter verständlich und besser lesbar werden. Der Entwurf behandelt folgende Punkte:

• Nährwertkennzeichnung
Energiegehalt und die Gehalte an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz sind in tabellarischer Form auf der Lebensmittelverpackung aufzulisten. Die verpflichtende Nährwertkennzeichnung darf durch zusätzliche Kennzeichnungselemente wie das „1plus4-Modell“ des Bundesernährungsministeriums ergänzt werden.

• Lebensmittelimitate
Auf die Verwendung von Lebensmittelimitaten wie Käse- oder Schinkenersatz muss in der Nähe der Verkehrsbezeichnung ausdrücklich hingewiesen werden.

• Allergen-Kennzeichnung
Die wichtigsten Allergene müssen auch bei nicht verpackten Lebensmitteln gekennzeichnet werden, z. B. bei Eiern, Fisch, Erdnüssen und glutenhaltigen Erzeugnissen.

• Koffein-Kennzeichnung
Koffeinhaltige Lebensmittel und Getränke wie z. B. Energy-Drinks werden EU-weit mit einem gesonderten Warnhinweis für Schwangere und Kinder versehen. In Deutschland bspw. mit dem Aufdruck „Nicht zu empfehlen für Kinder oder Schwangere".

• „Nano"-Kennzeichnung
Lebensmittel, die technologisch hergestellte Nano-Partikel enthalten, müssen entsprechend gekennzeichnet werden.

• Herkunftskennzeichnung
Für Fleisch soll eine verpflichtende Angabe des Herkunftslandes eingeführt werden.
Auch eine Mindestschriftgröße ist vorgeschrieben.

Der Entwurf der Lebensmittelinformations-Verordnung wird im weiteren Verfahren dem Europäischen Parlament zugeleitet, das den Regelungen noch zustimmen muss.
Quelle: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Pressemitteilung vom 07.12.2010

Den vollständigen Artikel finden Sie in Ernährungs Umschau 01/11 auf Seite 9.

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