Was ist für Oecotrophologen erlaubt, was verboten?

Sabine Fankhänel, Frankfurt

Über rechtliche Rahmenbedingungen im Berufsfeld Oecotrophologie informierten sich rund 200 Teilnehmer auf der Jahrestagung des Verbandes der Diplom-Oecotrophologen e. V. , die unter der Schirmherrschaft des Hessischen Ministers für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten am 22. und 23. Juni 2001 in Kassel stattfand. Darüber hinaus wurden im Rahmen der Jahrestagung die VDOE-Wissenschaftspreise verliehen.

Die Vorträge befassten sich mit Lebensmitteln im rechtlichen Grenzbereich (Gentechnik, Functional Food), der Rechtslage im Umfeld der Medien, Fragen des allgemeinen Arbeitsrechts und der rechtlichen Absicherung in der Selbstständigkeit. Nicht zuletzt wurden aktuelle Entwicklungen im Verbraucherschutz sowie Rechtsakte und deren Auswirkungen auf Lebensmittelherstellung und -handel diskutiert. Im Folgenden wird auf rechtliche Fragen im Bereich der Beratung näher eingegangen.(Die Kurzfassungen sämtlicher Vorträge finden sich im Internet unter www.vdoe.de.) EU08/01

Den vollständigen Artikel finden Sie in Ernährungs-Umschau 08/01 ab Seite 337. 

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