Verbraucherzentrale NRW: Vegane Honigersatzprodukte im Marktcheck

Wer vegan lebt oder aus anderen Gründen auf tierische Produkte verzichten möchte, findet mittlerweile pflanzliche Alternativen zu Honig. Die Verbraucherzentrale NRW hat überprüft, was in Honigersatzprodukten steckt und worauf beim Kauf zu achten ist.

© Verbraucherzentrale NRW
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Für den Marktcheck im November 2022 wurden acht vegane Honig-Alternativen in Supermärkten und im Onlinehandel geprüft, davon zwei Bio-Produkte. Bewertet wurden: Zusammensetzung, Kennzeichnung, Preis.

Inhaltsstoffe
Die Hälfte der Honigalternativen basiert hauptsächlich auf Tapiokasirup aus der Maniokwurzel oder Reissirup. „Zwei Produkte enthalten aber tatsächlich nur mit Zusatzstoffen versetztes und aromatisiertes Wasser – und das für einen stolzen Preis“, stellt Nora Dittrich fest, die Referentin betreute den Marktcheck. Die zwei Bio-Produkte enthalten hauptsächlich Rohrzucker und kleinere Mengen an Saft- und Pflanzenextrakten. „Richtiger“ Honig, der als natursüßer Stoff von Honigbienen erzeugt wird, besteht aus verschiedenen Zuckerarten, v. a. aus Fruktose und Glukose. Er darf maximal 20 % Wasser und keine anderen Stoffe als Honig enthalten.
In den meisten Alternativprodukten steckt eine ganze Bandbreite an Zusatzstoffen und Aromen, neben Süßungs- und Verdickungsmitteln auch Farbstoffe, Säuerungsmittel, Konservierungsstoffe und ein Stabilisator. Die Spitzenreiter enthalten jeweils acht Zusatzstoffe (zwei davon nicht korrekt und eindeutig gekennzeichnet) und (Honig-)Aroma. Nur die zwei Bio-Produkte auf Rohrzuckerbasis kommen ohne Zusatzstoffe und Aromen aus. Trotzdem liefert keines der überprüften Produkte einen relevanten Beitrag zur Versorgung mit essenziellen Nährstoffen. Dasselbe gilt aber auch für andere Sirupe, Fruchtdicksäfte, Honig oder Haushaltszucker – sie sollten möglichst sparsam verwendet werden.

Kennzeichnung
Die pflanzlichen Alternativprodukte weisen, v. a. optisch, eine große Ähnlichkeit zu Honig auf. Sie werden offiziell als Sirup, Brotaufstriche oder Dessertsoßen verkauft. Diese Bezeichnungen verstecken sich bei der Mehrheit der Produkte aber auf der Verpackungsrückseite. Auf der Vorderseite werben fast alle Alternativprodukte prominent mit Fantasienamen wie „Ohnig“, „Honix“, „Hvoney“ oder „Wonig“. Diese weichen nur minimal von der geschützten Bezeichnung „Honig“ ab, die Hälfte der Produkte bildet sogar Honiglöffel ab. Für VerbraucherInnen kann das verwirrend sein.
Als Orientierung wichtig für Menschen, die sich vegan ernähren: Alle Produkte weisen im Hauptsichtfeld darauf hin, dass sie vegan sind. Bei zwei Produkten ist das allerdings nicht auf den ersten Blick eindeutig wahrnehmbar. Und lediglich zwei Alternativen geben gut sichtbar auf der Vorderseite die maßgeblichen Zutaten an, die den Honig ersetzen sollen – für VerbraucherInnen eine wichtige Info.

Preis
Die Ersatzprodukte sind aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW überteuert: Durchschnittlich 20,77 €/kg. Im Vergleich: 1 kg Honig kostet im Schnitt rund 13,80 €. „Wenn man die Arbeit von Honigbienen und ImkerInnen dazu ins Verhältnis setzt, ist der Preis für den veganen Honig-Ersatz kaum zu rechtfertigen, zumal diese Produkte kaum kostspielige Zutaten enthalten. Im Übrigen sind andere vegane Sirupe, häufig in Bio-Qualität, meist ebenfalls günstiger“, kritisiert Nora Dittrich. Ein wenig Tonkabohne oder Löwenzahnextrakt könne nach Einschätzung der Verbraucherzentrale NRW kein ausreichendes Argument für einen solch hohen Preis sein. Tipp: Veganer Honigersatz lässt sich günstig selber herstellen, online gibt es viele verschiedene Rezepte.

Die Ergebnisse im Überblick
• Bis zu acht Zusatzstoffe sind enthalten – v. a. viele Süßungsmittel.
• Die Fantasienamen sind sehr nah am Bezeichnungsschutz für Honig und können VerbraucherInnen verwirren.
• Die Honig-Alternativen sind mit durchschnittlich 20 €/kg erheblich teurer als Honig und anderer veganer Sirup.
• Nur die Bio-Ersatzprodukte enthalten keine Zusatzstoffe oder Aromen und schneiden besser ab.

Forderungen der Verbraucherzentrale NRW

  • Vegane Lebensmittel sind so zu bezeichnen, dass VerbraucherInnen eine bewusste Wahl treffen können. Zur klaren Information über vegane Honig-Alternativen sollten die Angabe „vegan“ (oder entsprechende Abbildungen) und die maßgeblich verwendete Ersatzzutat gut lesbar und deutlich sichtbar auf der Schauseite erkennbar sein.
  • Um die Verwechslungsgefahr mit Honig zu reduzieren, sollte die Bezeichnung klar, verständlich und präzise auf der Produktvorderseite zu finden sein und keine fantasievollen Produktnamen und Wortspiele, die nur minimal von der geschützten Bezeichnung „Honig“ abweichen.
  • Auf bildliche Darstellungen wie Honiglöffel und Blüten oder Auslobungen wie „bee friendly“ sollte verzichtet werden.
  • Die Füllmenge von Honig-Ersatzprodukten sollte, wie auch für Honig und für als Brotaufstrich bestimmten Sirup vorgeschrieben, nach Gewicht in Gramm und nicht nach Volumen in Milliliter angegeben werden. Das war bei zwei Produkten im Marktcheck nicht der Fall und erschwert einen Preis- und Nährwertvergleich.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW, Pressemeldung vom 06.12.2022



Diesen Artikel finden Sie auch in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 1/2023 auf Seite M8.

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