ERNÄHRUNGS UMSCHAU auf Instagram: Endgültiges Aus für „Fatburner“

In Kurz & bündig stellen wir immer wieder auch Instagram-Posts von unserem Account @ernaehrungsumschau vor, die eine besonders hohe Interaktionsrate hatten. In dieser Ausgabe haben wir uns für einen Post entschieden, der auffällig viel geliked, geteilt und positiv kommentiert wurde.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nach einer Klage der Verbraucherzentrale Hessen entschieden: Nahrungsergänzungsmittel mit der Bezeichnung „Fatburner“ dürfen weder in den Handel kommen noch so beworben werden.
Als „Fatburner“ werden Nahrungsergänzungsmittel bezeichnet, welchen u. a. eine Förderung der körpereigenen Fettverbrennung nachgesagt wird. Ein wissenschaftlicher Nutzen bzw. Wirkungsnachweis konnte bislang nicht erbracht werden. Da es sich bei der Bezeichnung „Fatburner“ und den Gesundheitsversprechen um gesundheitsbezogene Angaben handelt, wird deren Nutzung und Vertrieb in der europäischen Health-Claims-Verordnung regelt. Demnach sind gesundheitsbezogene Angaben verboten, die nicht speziell zugelassen und in eine entsprechende Liste aufgenommen worden sind.
Eine Hamburger Firma bewarb ihren „Fat Burner LIPO 100“ aus Koffein, L-Carnitin und weiteren Pflanzenstoffen mit mehreren Gesundheitsversprechen, die nach Auffassung der Verbraucherzentrale Hessen nicht ausreichend belegt waren und gegen geltendes Recht verstießen. Die Produktversprechen des Anbieters waren eine Optimierung der Fettverbrennung, die Verbesserung der geistigen und muskulären Stärke und eine Minimierung der Ermüdung bei körperlicher Belastung.
Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte im Januar die Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale Hessen und wies die Nichtzulassungsbeschwerde des Anbieters zurück. Für die beanstandeten gesundheitsbezogenen Aussagen gibt es keine Zulassung. Damit sind die Urteile des Landes- und Oberlandesgerichtes Hamburg rechtskräftig. „Wir freuen uns, dass der Bundesgerichtshof die Nichtzulassungsbeschwerde des Anbieters abgewiesen hat und damit die erstrittenen Urteile rechtskräftig sind“, sagt Kerstin Wolf, Referentin für Rechtsdurchsetzung bei der Verbraucherzentrale Hessen. Produkte, die vermeintlich die Gewichtsreduktion erleichtern und die Fitness steigern sollen, seien gerade bei jungen Menschen gefragt. Es dürfe nicht sein, dass junge Menschen fragwürdigen Gesundheitsversprechen vertrauen und unnötig Geld ausgeben, erklärt Wolf fort.

Quelle: Verbraucherzentrale Hessen, Pressemeldung vom 25.03.2022



Diesen Artikel finden Sie auch in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 5/2022 auf Seite M241.

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