Ernährungstherapie: GKV-Spitzenverband überführt Videobehandlung in die Regelversorgung
- 11.05.2022
- Print-News
- Redaktion
In der Ernährungstherapie können künftig die Anamnese und die Intervention per Video durchgeführt werden. Vereinbart wurde, dass nicht mehr als 50 % der verordneten Zeitkontingente per Video erbracht werden dürfen. Bis zu 30 Minuten des Kontingents können zudem nun auch als telefonische Beratung abgerechnet werden. Für Physiotherapie und Ernährungstherapie gilt, dass die TherapeutInnen die digitale Behandlung in ihren Praxisräumen durchführen müssen. Zudem muss der erste Behandlungstermin in Präsenz stattfinden und das Einverständnis der PatientInnen zur Videobehandlung muss eingeholt werden.
Weiterhin beinhalten die Vereinbarungen auch technische Voraussetzungen: TherapeutInnen brauchen neben einem internetfähigen Endgerät ein Programm eines zertifizierten Videodienstanbieters. Die Liste der möglichen Anbieter ist angelehnt an die entsprechende Übersicht für ÄrztInnen. Hintergrund ist, dass der Datenschutz bei der Videobehandlung gewährleistet sein muss. Die Anbieterliste sowie die kompletten Vereinbarungen sind auf der Webseite des GKV-Spitzenverbands www.gkv-heilmittel.de einsehbar.
Quelle: GKV-Spitzenverband, Pressemeldung vom 06.04.2022
⇒ Lesen Sie hierzu auch das Themenspecial „Digitale Ernährungsberatung“ in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 6/2020 und den Erfahrungsbericht «Online-Ernährungsberatung» in Heft 6/2021.
Diesen Artikel finden Sie auch in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 5/2022 auf Seite M243.