Autophagie: Stressfaktor reguliert Übergewicht

Forschenden des Max-Planck-Instituts für Psychiatrie und des Universitätsklinikums Bonn gelang es, einen Stressfaktor im Gehirn direkt mit dem zelleigenen Recyclingprogramm und Übergewicht in Verbindung zu bringen. Dies könnte einen Ansatz zur Behandlung Stress-induzierter Stoffwechselerkrankungen ermöglichen.

Das Protein FKBP51 ist an der Regulierung des Stresssystems beteiligt. Ist das gestört, können psychische Erkrankungen wie Depressionen und Angststörungen entstehen. ForscherInnen am Max-Planck-Institut (MPI) für Psychiatrie und des Uniklinikums Bonn (UKB) zeigen, dass das Protein als molekulares Bindeglied zwischen dem Regulationssystem und Stoffwechselvorgängen im Körper fungiert [1].
Ein zentraler Mechanismus in diesem Zusammenhang ist die Autophagie. „Autophagie ist das Recyclingprogramm der Zelle, um alte oder beschädigte Proteine zu beseitigen. Es kann dadurch Alterungsprozessen entgegenwirken und – wie wir jetzt zeigen konnten – Fettleibigkeit verringern“, erklärt Nils Gassen, Leiter der Forschungsgruppe Neurohomöostase am UKB. Mathias Schmidt, Projektleiter vom MPI für Psychiatrie ergänzt: „Dass der Stressfaktor FKBP51 im Gehirn ein Master- Regulator für Autophagie und damit Fettleibigkeit ist, eröffnet eine Reihe von neuen Interventionsmöglichkeiten, von der pharmakologischen Manipulation des FKBP51-Proteins bis hin zu Autophagie-induzierenden Fastenkuren oder Sportprogrammen.“
Prozesse wie die Autophagie können durch einen aktiven Lebensstil und gesunde Ernährung selbst positiv beeinflusst werden. Gassen und Schmidt planen weiterführende Projekte, die konkrete Daten liefern sollen, wie jede/r Einzelne seine Autophagie und damit seine individuelle Stressresilienz steigern kann.

Literatur
1. Häusl AS, Bajaj T, Brix LM, et al.: Mediobasal hypothalamic FKBP51 acts as a molecular switch linking autophagy to whole-body metabolism. Sci Adv 2022; 8(10).

Quelle: Max-Planck-Institut für Psychiatrie, Pressemeldung vom 10.03.2022



Diesen Artikel finden Sie auch in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 5/2022 auf Seite M239.

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