Genuss-Studie 2017: Genussvolles Essen geht über den Geschmack hinaus
- 11.10.2017
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Diese erfolgte in Zusammenarbeit mit der Essensbestellplattform Lieferando.de. Die Befragung führte das Marktforschungsunternehmen Kantar TNS durch, an einer für Deutschland repräsentativen Stichprobe von 1 034 Personen.
Lieblingsgerichte sind traditionelle Fleischgerichte und Pasta in verschiedenen Variationen. Für genussvolles Essen sind allerdings nicht alleine Geschmack und Qualität der Speisen/Lebensmittel ausschlaggebend. Zeit, Ruhe und eine entspannte Atmosphäre sind maßgebliche Faktoren für das Empfinden von Genuss.
Um den Stellenwert von Essen im Alltag einschätzen zu können, gewichteten die Befragten Tätigkeiten und Verhaltensweisen nach ihrem Genusswert. Den höchsten Genusswert haben demnach: 1. Entspannen und Ausruhen, 2. Urlaub machen, 3. Zuhause toll essen und 4. Zeit mit der Familie verbringen. Der größte Teil der Befragten isst der Studie zufolge besonders am Abend und am Wochenende mit Genuss. „Hier zeigt sich, dass neben einer entspannten Atmosphäre auch das Zusammensein mit Partner, Familie oder Freunden eine wichtige Voraussetzung für Genuss beim Essen ist“, erläutert ELLROTT.
Menschen, die sich selbst als Genießer beim Essen einschätzen, haben eine höhere Lebenszufriedenheit als jene, die sich als Nicht-Genießer einschätzen. Genießer bewerten zudem ihre Ernährung im Vergleich zu Nicht-Genießern als gesünder. Sie haben beim Essen seltener ein schlechtes Gewissen, können besser kochen und bereiten auch häufiger warme Mahlzeiten selbst zu. Beim BMI gibt es hingegen keinen Unterschied. Freude und Genuss beim Essen hängen demnach weniger von der Menge und dem Energiegehalt einer Speise ab, als von deren geschmacklicher Qualität, positiven Assoziationen, der Atmosphäre und der sozialer Gemeinschaft. Genuss beim Essen, Lebenszufriedenheit und Gesundheit seien augenscheinlich keine Widersprüche, schlussfolgert ELLROTT.
Quelle: Universität Göttingen, Lieferando.de, Verband für Ernährung und Diätetik e. V., Pressemeldung vom 18.09.2017
Diesen Artikel finden Sie auch in Ernährungs Umschau 10/17 auf Seite M544.