Ernährungstherapie: Aktualisierte „Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung“ verfügbar
- 11.10.2023
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- Redaktion

Die Ernährungstherapie wird von fast allen gesetzlichen Krankenkassen als „Kann-Leistung“ bezuschusst, wenn Patient* innen eine entsprechende ärztliche Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit der Ernährungstherapie vorlegen. Diese „Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung“ steht jetzt in aktualisierter Version zur Verfügung. Die Bescheinigung kann als beschreibbares PDF-Dokument digital oder auch handschriftlich ausgestellt werden. Mit dem ausgefüllten Dokument haben Patient* innen die Möglichkeit, eine qualifizierte Ernährungsfachkraft aufzusuchen und im Vorfeld die (Teil-)Finanzierung durch ihre Krankenkasse zu beantragen. Das Ausstellen der „Ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung“ belastet nicht das Heilmittelbudget.
Die „Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung“ dient der Optimierung der interprofessionellen Zusammenarbeit. Die ergänzende Beratung durch qualifizierte Ernährungsfachkräfte setzt eine eng abgestimmte Kommunikation zwischen Ärzten und Ärztinnen sowie Ernährungsfachkräften voraus. Das Ausstellen der Notwendigkeitsbescheinigung gewährleistet dabei den Einstieg in eine optimale Versorgung und Betreuung von Patient*innen. Zahlreiche Indikationsbeispiele sollen dabei die Angabe der Diagnose und des Beratungsauftrags erleichtern. Gleichzeitig mit der Notwendigkeitsbescheinigung können Patient*innen auch Laborbefunde, Befundberichte und der Medikationsplan ausgehändigt werden. So können Beratungs- und Behandlungsverläufe aufeinander abgestimmt werden.
Die Bescheinigung ist bundesweit einheitlich und anbieterneutral. An der Erstellung bzw. Überarbeitung waren die Berufs- und Fachverbände der Ernährungstherapie (VDD, VDOE, VFED, QUETHEB), die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) sowie die Arbeitsgemeinschaft Ernährungsmedizin und Ernährungstherapie (AG EMET: BDEM, DAEM, DGEM, VDD, VDOE) beteiligt.
Nähere Informationen zu den Möglichkeiten der Ernährungsberatung und -therapie können der Servicebroschüre der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) „PraxisWissen Ernährung“ entnommen werden.
→ https://www.kbv.de/media/sp/PraxisWissen_Ernaehrung.pdf
Die „Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung für die Ernährungstherapie“ steht auf den Websites der beteiligten Berufsverbände und Fachgesellschaften zum kostenfreien Download
→ https://www.dge.de/fileadmin/dok/qualifikation/qs/23-09-01_Aerztliche_Notwendigkeitsbescheinigung_beschreibbar.pdf
Quelle: BDEM, DAEM, DGE, VDD, VDOE, VFED, QUETHEB, gemeinsame Pressemeldung vom 01.09.2023
Diesen Artikel finden Sie auch in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 10/2023 auf Seite M596.