Lebensmittelkennzeichnung: Mindesthaltbarkeitsdatum als Kennzeichnung beibehalten
- 12.01.2022
- Print-News
- Redaktion
Zur Debatte steht auch eine Abschaffung oder Veränderung des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD). Doch das würde mehr Probleme schaffen als lösen, meint Bernhard Burdick von der Verbraucherzentrale NRW. Laut Burdick hat der größere Teil der Lebensmittel, die weggeworfen werden, gar kein MHD, z. B. Obst, Gemüse, Brot und Backwaren. Aktuell gingen nur 5 % der Lebensmittelabfälle in privaten Haushalten auf das MHD zurück. Seit Jahren würden Umfragen zeigen, dass die große Mehrheit diese Angabe richtig versteht und sie beibehalten möchte. So z. B. eine VerbraucherInnenbefragung der Verbraucherzentrale NRW, die bereits vor zehn Jahren ergab, dass gut drei Viertel der Befragten (77 %) das MHD und auch das Verbrauchsdatum (75 %) richtig verstehen. In einer Befragung der Deutschen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG) sprachen sich 2015 83 % der Befragten dafür aus, dass das MHD auf jeder Verpackung vorhanden sein sollte und 84 % fühlten sich über das MHD sogar „eher gut“ informiert. Auch das Max-Rubner- Institut stellte 2017 fest, dass 88 % der VerbraucherInnen nach Ablauf des MHDs prüft, ob die Lebensmittel noch verwendbar sind und nur 7 % die Produkte dann generell wegwerfen. Das MHD durch eine andere Formulierung zu ersetzen, bspw. nach dem britischen Muster „Best before…“, ist laut Burdick keine gute Lösung: „Um die neue Kennzeichnung ähnlich bekannt zu machen, wäre eine Informationskampagne erforderlich. Dass die Umbenennung dann zu mehr Beachtung und richtigem Handeln führen würde, ist zudem nicht gesagt.” Ein Blick nach Großbritannien zeige bspw., dass dort trotz der Kennzeichnung „Best before…“ in Haushalten mehr Lebensmittel als in Deutschland weggeworfen werden.
Der Handel kann Lebensmittel mit überschrittenem MHD nach Prüfung weiterhin verkaufen. Da jedoch die Haftung für die Produkte dann vom Hersteller auf den Handel übergeht, werden betroffene Lebensmittel oftmals mehrere Tage oder eine Woche vor Ablauf des MHDs aus dem Verkauf genommen.
Quelle: Verbraucherzentrale NRW, Pressemeldung vom 08.12.2021
Diesen Artikel finden Sie auch in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 1/2022 auf Seite M5.