Lebensmittelsicherheit: Pestizidrückstände bei Mangos - Über Gesundheitsgefahr entscheidet der Einzelfall

(mya) Im Jahr 2015 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in 8 von 296 untersuchten Mangoproben (2,7 %) Gehalte an Pflanzenschutzmittelrückständen gefunden, die über dem gesetzlich vorgeschriebenen Höchstgehalt lagen, Bio-Mangos blieben unter dem Höchstgehalt. Laut der EU-Verordnung (EG) Nr. 396/2005 gilt für Obst ein allgemeiner Wert von 0,01 mg/kg, solange für eine Kombination von Wirkstoff und Erzeugnis kein spezifischer Rückstandshöchstgehalt festgelegt ist.

Die Überschreitungen schwanken laut BVL-Statistik von Jahr zu Jahr: 2014 lag die Zahl der Überschreitungen mit 8,3 % deutlich höher, während 2013 nur in 3,2 % der Proben zu hohe Gehalte gefunden worden waren. Das BVL betont, dass die Überschreitung eines Rückstandshöchstgehalts nicht zwangsläufig ein Gesundheitsrisiko darstellt. Ob die gefundene Menge gesundheitsschädlich ist, müssen die Überwachungsbehörden der Bundesländer im Einzelfall bewerten. Dies bestätigt der Landesbetrieb Hessisches Landeslabor (LHL), dessen wissenschaftliche Sachverständige bei jeder Höchstmengenüberschreitung für am Frankfurter Flughafen eintreffende Ware das Risiko abschätzen. „Die toxikologische Betrachtung erfolgt auf Basis des so genannten ARfD-Wertes des jeweiligen Pestizids“, sagt Dr. Gerold STERN, Prüfleiter Pestizide des LHL in Kassel.

=> Den kompletten Hintergrundartikel zu Pestizidrückständen bei Mangos können Sie in der Rubrik Online PLUS auf www.ernaehrungs-umschau.de lesen.

Quellen:
- BVL, Pressemeldung vom 22.02.2017
- Hessisches Landeslabor. Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Importproben vom Flughafen Frankfurt im Zeitraum Januar bis Dezember 2016



Diesen Artikel finden Sie auch in Ernährungs Umschau 4/17 auf Seite M185.

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