Lebensmittelsicherheit: Kreative Zubereitung - Nicht jedes Material eignet sich zum Kochen und Backen
- 12.06.2019
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- Redaktion
Ob Kaffeetasse, Lunchbox oder Auflaufform – Lebensmittel kommen immer mit Materialien und Gegenständen in Berührung, wenn sie hergestellt, zubereitet oder zum Verzehr angeboten werden. Diese Materialien werden als Lebensmittelkontaktmaterialien bezeichnet. Für sie gelten europaweit strenge Anforderungen: Sie dürfen keine Bestandteile auf Lebensmittel in Mengen abgeben, die geeignet sind, die Gesundheit zu gefährden. Hersteller unterliegen deshalb einer besonderen Sorgfaltspflicht.
In Internetkanälen, aber auch in Service-Rubriken anderer Medien, werden rund ums Jahr Vorschläge zur kreativen Zubereitung von Lebensmitteln veröffentlicht: Schokolade für essbare Dessertschalen wird auf Luftballons in Form gebracht, Tartar mittels zurechtgeschnittenem Abflussrohr angerichtet und Hähnchen auf Bierdosen gegrillt. Solche Materialien sind allerdings keineswegs dazu geeignet, um mit Lebensmitteln in Kontakt zu kommen, weil während der Zubereitung auch unerwünschte und sogar gesundheitsschädliche Stoffe in die Lebensmittel übergehen können. Ein Beispiel sind Farbbestandteile vom Äußeren der Dose, welche nicht für den Kontakt mit Lebensmitteln bestimmt sind.
Jeder kann sich vor der Aufnahme solch unerwünschter und gesundheitsschädlicher Substanzen schützen, wenn er ein paar Dinge beachtet:
- Gesundheit geht vor Kreativität: Verwenden Sie für die Zubereitung Ihrer Lebensmittel ausschließlich Materialien und Gegenstände, die dafür vorgesehen sind!
- Achten Sie bei der Auswahl der Materialien auf die Kennzeichnung (Glas-Gabel-Symbol)!
- Im Zweifel: Hände weg von ungewöhnlichen Materialien und Gegenständen in der Lebensmittelzubereitung! Suchen Sie nach alternativen Zubereitungsformen oder greifen Sie lieber zu einem lebensmittelgeeigneten Produkt.
Weiterführende Informationen:
-> www.bvl.bund.de/LM Kontaktmaterialien
=> Mehr Infos zu Getränkedosen auf Seite M322
Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Pressemeldung vom 15.05.2019
Diesen Artikel finden Sie auch in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 6/2019 auf Seite M316.