Neue Rahmenvereinbarung: Woran erkennt man qualifizierte Ernährungsberatung?
- 12.06.2019
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- Dr. Sabine Schmidt
Eindeutige Vorgaben, welche Anbieterqualifikationen fundierte Beratungs- und Bildungsmaßnahmen erwarten lassen, sind bei fehlender geschützter Berufsbezeichnung essenziell und können bei der Orientierung im unübersichtlichen Markt von Angeboten im Bereich Ernährungsberatung und -bildung helfen. Sie sind gerade im Zuge des im Oktober 2018 veröffentlichten „Leitfaden Prävention“ [1] eine wichtige Entscheidungshilfe dazu, ob eine Präventionsmaßnahme fundiert ist und damit durch die Krankenkassen bezuschusst werden sollte.
Die Formulierung solch eindeutiger Vorgaben zur Anbieterqualifikation hat sich der Koordinierungskreis Qualitätssicherung in der Ernährungsberatung und Ernährungsbildung zur Aufgabe gemacht, der sich bereits vor über 10 Jahren aus verschiedenen Fachgesellschaften und den Berufsverbänden der Ernährungsfachkräfte gegründet hat.
Am 29. April 2019 veröffentlichte der Koordinierungskreis eine aktualisierte Version der „Rahmenvereinbarung zur Qualitätssicherung in der Ernährungsberatung und Ernährungsbildung in Deutschland“ [2], in der definiert wird, welche Anbieterqualifikation für die Durchführung von Ernährungsberatung, -therapie und -bildung von Fachleuten als notwendig und ausreichend erachtet wird. Dies soll für mehr Transparenz und den Schutz der VerbraucherInnen sorgen. „Unser gemeinsames Ziel ist, die Qualität in der Ernährungsberatung zu sichern und Verbraucher bei ihrer Suche nach einer Ernährungsfachkraft zu unterstützen. (…) Ernährungsfachkräfte wie Diätassistenten werden über drei Jahre mit mehr als 4 000 Unterrichtsstunden theoretisch und praktisch ausgebildet. Im Gegensatz dazu beinhalten Fortbildungen zum Ernährungsberater, Ernährungscoach oder Gesundheitsberater für Interessierte ohne spezifische Grundqualifikation nur einige Tage oder Wochen. Auch mehrmonatige Fernkurse mit etwa 500 Stunden bieten keine umfassende Ausbildung“, erklärt Virmani. Gemäß der Rahmenvereinbarung kommen für die primärpräventive Ernährungsberatung bspw. folgende Berufsgruppen in Frage: DiätassistentInnen, ErnährungsmedizinerInnen und AbsolventInnen eines Studiums der Ökotrophologie, Ernährungswissenschaft oder eines fachverwandten Studiengangs entsprechend der DGE-Zulassungskriterien.
Eine kontinuierliche Fort- und Weiterbildung zusätzlich zur qualifizierenden Ausbildung erachtet der Koordinierungskreis für die anspruchsvollen Tätigkeitsbereiche der Ernährungsberatung als zwingend notwendig. Schon seit über 10 Jahren müssen sich zertifizierte ErnährungsberaterInnen daher kontinuierlich fortbilden und jährlich eine festgelegte Anzahl an Fortbildungspunkten nachweisen. Maßnahmen der Ernährungsberatung und Ernährungsbildung sind weiterhin laut Rahmenvereinbarung nicht vereinbar mit Produktwerbung und/ oder einem Produktverkauf im Rahmen der angebotenen Beratung oder Bildungsmaßnahme. Mit dem Verband für Ernährung und Diätetik (VFED) und der Deutschen Gesellschaft für Ernährungsmedizin (DGEM) haben sich dem Koordinierungskreis jüngst zwei neue Mitglieder angeschlossen. Das Gremium setzt sich nun aus zwölf Institutionen verschiedener Fachgebiete zusammen, neben den Berufsverbänden und Fachgesellschaften u. a. auch der Verbraucherzentrale Bundesverband.
=> Ausführliche Informationen zum Leitfaden Prävention und den Möglichkeiten in Deutschland, Leistungen der Ernährungsberatung anzubieten, finden Sie in: „Die Ernährungsberatung im Gesundheitssystem in Deutschland“ von Steinkamp in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 4/2019 ab S. M222.
Literatur:
- GKV-Spitzenverband. Leitfaden Prävention nach § 20 Abs. 2 SGB V und Leitfaden Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen nach § 5 SGB XI. GKV-Spitzenverband, Berlin (2018)
- Koordinierungskreis zur Qualitätssicherung in der Ernährungsberatung und Ernährungsbildung. Rahmenvereinbarung zur Qualitätssicherung in der Ernährungsberatung und Ernährungsbildung in Deutschland in der Fassung vom 29.04.2019. URL: www.dge.de/fileadmin/public/doc/fb/19-04-29-KoKreis-EB-RV.pdf Zugriff 16.05.19
Quelle: DGE, Pressemeldung vom 07.05.2019
Bundesweite Adressen von Fachkräften und Angaben zu ihren Beratungsschwerpunkten finden Interessierte über:
www.wegweiser-ernaehrungsberatung.de (DGE)
www.vdoe.de/expertenpool.html (VDOE)
www.vdd.de/diaetassistenten/umkreissuche/ (VDD)
Diesen Artikel finden Sie auch in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 5/2019 auf Seite M318.