Synthetische Biologie: Synthetische Süßstoffe und veganes Eiweiß aus gv-Hefen

Energiefrei, schmeckt wie Zucker und fühlt sich auch so an: Gemeint ist ein synthetischer Süßstoff – hergestellt mittels einer gentechnisch modifizierten Hefe, die zwei süße Proteine aus der Steviapflanze produziert. Der bittere Nebengeschmack von Stevia tritt nur bei Rebaudiosid A (Reb A), einem Proteinbestandteil von Stevia auf. Reb M und Reb D haben diesen Nachteil nicht, kommen allerdings in Stevia nur in so geringen Mengen vor, dass sie wirtschaftlich nicht nutzbar sind. Evolva, ein 2004 in der Schweiz gegründetes Unternehmen, hat Hefen gentechnisch so modifiziert, dass sie die Reb-D- und Reb-M-Varianten des Stevia-Proteins entwickeln.

Auch für tierische Produkte will die synthetische Biologie neue Herstellungsmöglichkeiten eröffnen. Hefen können inzwischen auch veganes Eiweiß und veganen Milchersatz produzieren. Auch Fleisch soll in Zellkulturen erzeugt werden – ohne dafür Tiere zu halten bzw. zu schlachten. Das in New York ansässige Institut New Harvest, das sich der „zellulären Landwirtschaft“ (cellular agriculture) verschrieben hat, fördert Forschungsprojekte für die Erzeugung von „tierischen“ Lebensmitteln ohne Tiere.

Noch ist die synthetische Biologie am Anfang, aber es deutet sich an, was technisch möglich sein könnte. Die Unternehmen sehen die Vorteile im geringeren Flächenbedarf zur Bewältigung des steigenden globalen Nahrungsbedarfs. Die Qualität der Produkte sei konstant hoch und gut kontrollierbar, Mengen und Preise würden nicht vom Wetter oder unsicheren politischen Verhältnissen in Anbauländern beeinflusst. Kritiker prangern die synthetische Biologie als „extreme Gentechnik“ an. Zudem steht den Produkteinführungen zumindest derzeit noch die Skepsis der Konsumenten gegenüber.

Quellen:
Forum Bio- und Gentechnologie e. V., Pressemeldung vom 24.08.2016;
www.new-harvest.org 



Rechtliche Lage in der EU

In der Regel sind für die synthetische Biologie die Gentechnik-Gesetze maßgebend. Für Produktionsanlagen wie auch für die Produkte selbst (Aromen, Zusatzstoffe) gelten die gleichen Vorschriften wie für alle gentechnisch veränderten Mikroorganismen. Zudem fallen in der EU neuartige oder mit einem „neuartigen Verfahren“ hergestellte Lebensmittel unter die Novel-Food-Verordnung. Bisher sind danach zwei gentechnisch hergestellte Resveratrol-Produkte zugelassen.



Diesen Artikel finden Sie auch in Ernährungs Umschau 10/16 auf Seite M560.

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