Lebensmittelkennzeichnung: Nährwertangaben bei vorverpackten Lebensmitteln jetzt verpflichtend
- 13.01.2017
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- Redaktion
Seit dem 13.12.2016 sind Nährwertangaben bei vorverpackten Lebensmitteln EU-weit verpflichtend. Dazu zählen u. a. vormals freiwillige Angaben zu Fett, Zucker und Salz.
Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisiert allerdings die geltenden Ausnahmeregelungen: Die verpflichtende Nährwertkennzeichnung gilt grundsätzlich nur für vorverpackte Ware. Lose Ware, Lebensmittel, die zum unmittelbaren Verkauf vorverpackt werden wie Pralinen oder Teegebäck, und alkoholische Getränke sind von der Regelung ausgenommen. Der Verband fordert außerdem die Einführung von Nährwertprofilen (Obergrenzen für den Zucker-, Fett- und Salzgehalt) für Lebensmittel mit Health Claims. Die Einführung solcher Profile wurde bereits 2006 beschlossen, aufgrund von Kritik aus der Ernährungswirtschaft jedoch noch nicht umgesetzt.
Nährwertangaben müssen als Tabellen vorliegen und sich auf 100 g oder 100 mL eines Lebensmittels beziehen. Auf der Verpackung angegeben werden müssen: Energiegehalt, Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß, Salz. Bei diesen darf angegeben werden, wie viel Prozent der empfohlenen Tagesmenge (Referenzmenge) enthalten sind. Einfach und mehrfach ungesättigte Fettsäuren, mehrwertige Alkohole (Zuckeraustauschstoffe wie Sorbit), Stärke, Ballaststoffe, Vitamine und Mineralstoffe dürfen von den Herstellern zusätzlich gekennzeichnet werden. Vitamine und Mineralstoffe dürfen nur angegeben werden, wenn sie in signifikanten Mengen enthalten sind, i. d. R. mindestens 15 % der empfohlenen Tagesdosis in 100 g oder 100 mL. Zusätzlich ist deshalb bei Vitaminen und Mineralstoffen der prozentuale Anteil an der empfohlenen Tagesdosis anzugeben.
Quellen:
- Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), Pressemeldung vom 12.12.2016
- Die Bundesregierung, Pressemeldung vom 09.12.2016
Diesen Artikel finden Sie auch in Ernährungs Umschau 1/17 auf Seite M8.