Gemüse, Obst, Fett und Ei. © Aamulya/iStock/Getty Images Plus
Das fettlösliche Vitamin A kommt nur in tierischen Lebensmitteln vor. Gute Quellen sind Leber und daraus hergestellte Wurstwaren sowie Eier, Milch und Milchprodukte und einige Fischarten. Gemüse und Obst tragen durch ihren Gehalt an Provitamin A ebenfalls zur Vitamin-A-Versorgung bei. Karotten, Süßkartoffeln, Kürbis, rote Paprika, Grünkohl, Spinat, Feldsalat sowie Honigmelone, Aprikosen und Mango enthalten nennenswerte Mengen an β-Carotin, dem wirksamsten Provitamin A. © Aamulya/iStock/Getty Images Plus

D-A-CH-Referenzwerte für die Vitamin-A-Zufuhr: Pflanzliches Provitamin A trägt zur Versorgung bei

Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) hat gemeinsam mit den Ernährungsgesellschaften aus Österreich und der Schweiz die Referenzwerte für die Vitamin-A-Zufuhr überarbeitet.

Die empfohlene Zufuhr für Vitamin A beträgt für Frauen 700 μg Retinolaktivitätsäquivalent (RAE) pro Tag und für Männer 850 μg RAE. Der Referenzwert wird nun in RAE angegeben, da er die Verwertung von Provitamin- A-Carotinoiden anders bewertet als die bisher verwendeten Retinoläquivalente (RE). Neu ist auch, dass für β-Carotin kein separater Referenzwert mehr angegeben wird.

Provitamin-A-Carotinoide sind bei überwiegend vegetarischer bzw. veganer Ernährung für die Aufrechterhaltung eines adäquaten Vitamin-A-Status von besonderer Bedeutung. Eine rein pflanzliche Ernährung setzt für die Sicherstellung einer angemessen Vitamin-A-Zufuhr eine sehr bewusste Ernährungsweise und Lebensmittelauswahl voraus. Zur optimalen Verwertung sollte der Verzehr Provitamin-A-Carotinoid-haltiger Lebensmittel immer mit etwas Fett erfolgen. Vitamin-A-haltige tierische Lebensmittel enthalten natürlicherweise ausreichend Fett.

Was ist Vitamin A?
Vitamin A ist ein essenzieller, fettlöslicher Nährstoff, der für zahlreiche biologische Prozesse wie Sehvorgang, Immunfunktion, Zelldifferenzierung und Embryonalentwicklung notwendig ist. Der Begriff umfasst eine Gruppe von Verbindungen mit Vitamin-A-Wirkung. Die zentrale Wirkform ist Retinol. Es kann vom menschlichen Körper in andere Wirkformen umgewandelt und als Retinylester gespeichert werden. Dieses sog. vorgebildete Vitamin A ist ausschließlich in tierischen Lebensmitteln enthalten.

Pflanzen enthalten eine Reihe von Provitamin-A-Carotinoiden, die in unterschiedlichem Maße zu Vitamin A umgewandelt werden können. β-Carotin ist aufgrund der hohen Umwandlungsrate und der mengenmäßigen Zufuhr das bedeutendste Provitamin A für die menschliche Vitamin-A-Versorgung.

Eine Überversorgung durch eine hohe Zufuhr von natürlicherweise in Lebensmitteln vorkommendem Vitamin A ist kaum möglich. Eine unsachgemäße Einnahme von Vitamin- A-Präparaten, z. B. als Nahrungsergänzungsmittel oder ein übermäßiger Verzehr von Leber können langfristig eine Vitamin-A-Vergiftung mit Leberschäden verursachen.

Retinolaktivitätsäquivalent (RAE) statt Retinoläquivalent (RE)
Die Provitamin-A-Carotinoide unterliegen Wechselwirkungen mit anderen Nahrungsinhaltsstoffen und besitzen unterschiedliche Bioverfügbarkeiten und Umwandlungsraten in die Vitamin-A-Wirkform Retinol. Der RAE berücksichtigt diese Unterschiede stärker. Durch verbesserte Berechnungsgrundlagen des RAE ist kein separater Referenzwert für β-Carotin mehr notwendig, er ist in der empfohlenen Zufuhrmenge enthalten. Beim Vergleich mit den D-A-CH-Referenzwerten ist zu beachten, dass viele Lebensmitteltabellen und Zufuhrempfehlungen einiger anderer Fachgesellschaften den RE verwenden.

Wie wird der Referenzwert bestimmt?
Der Referenzwert für die Vitamin-A-Zufuhr wurde bislang anhand des durchschnittlichen Tagesbedarfs an Vitamin A abgeleitet. Die aktuelle Ableitung legt als wichtigstes Kriterium des Vitamin-A-Bedarfs die Aufrechterhaltung adäquater Vitamin-A-Leberspeicher zugrunde und schätzt den Bedarf anhand der sog. Olson-Gleichung. Durch die geänderte Ableitung sind die Referenzwerte niedriger als früher.

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Ernährung, Pressemitteilung vom 17.11.2020



Diesen Artikel finden Sie auch in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 1/2021 auf Seite M10.

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