Diabetes Typ 1: Insulinpumpen bei Kindern meist besser
- 13.03.2019
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Die Ergebnisse einer deutschen Studie mit Daten der Diabetes-Patienten-Verlaufsdokumentation (DPV) zeigen, dass junge PatientInnen mit Insulinpumpe bessere Glukosewerte und weniger schwere Unterzuckerungen aufweisen sowie seltener in eine diabetische Ketoazidose kommen als solche, die eine herkömmliche Injektionstherapie erhalten [1].
Eine weitere Studie der Arbeitsgemeinschaft für Pädiatrische Diabetologie (AGPD) zeigt, dass der Einsatz von Insulinpumpen darüber hinaus einen günstigen psychosozialen Effekt bei Kindern mit Diabetes und ihren Eltern hat [2]. Eltern und Kinder werden durch die Pumpe entlastet und haben mehr Sicherheit durch die kontinuierliche Insulinabgabe, denn der Blutglukosespiegel von Kindern ist durch Wachstum, Bewegungsspitzen und unregelmäßiges Essen besonders häufigen, manchmal gefährlich hohen Schwankungen ausgesetzt, die Insulinpumpen besser und schneller auffangen. Aufgrund dieser Vorteile empfiehlt auch die S3-Leitlinie zur Therapie des Typ-1-Diabetes [3] insbesondere bei häufigen Unterzuckerungen, stark schwankenden Blutglukosewerten und unzureichender glykämischer Kontrolle eine Therapie mit Insulinpumpe. Wichtige Voraussetzung für ihren Einsatz ist eine umfassende Schulung der PatientInnen und Eltern.
Literatur
- Karges B et al. (2017) Association of insulin pump therapy vs insulin injection therapy with severe hypoglycemia, ketoacidosis, and glycemic control among children, adolescents, and young adults with type 1 diabetes. JAMA 318: 1358–1366
- Müller-Godeffroy E et al. (2018) Psychosocial benefits of insulin pump therapy in children with diabetes type 1 and their families: the pumpkin multicenter randomized controlled trial. Pediatr Diabetes 19: 1471–1480
- Deutsche Diabetes Gesellschaft (Hg). S3-Leitlinie Therapie des Typ-1-Diabetes. URL: www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/057-013.html
Quelle: Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG), Pressemeldung vom 10.12.2018
Diesen Artikel finden Sie auch in Ernährungs Umschau 3/2019 auf Seite M121.