Leserbrief zum Beitrag: „Einkaufstraining in der Ernährungsberatung“ in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 3/2019

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Leserbrief: Mit großem Interesse habe ich Ihren Beitrag zum „Einkaufstraining in der Ernährungsberatung“ im Supplement 3/2019 der ERNÄHRUNGS UMSCHAU gelesen.

Wie sind Ihre Erfahrungen mit solchen Kursen im stationären Lebensmitteleinzelhandel?
Mit wie vielen Teilnehmern führen Sie solche Trainings im Supermarkt durch?
Holen Sie vorab eine Genehmigung bei der entsprechenden Marktleitung ein?
Wie ist die rechtliche Situation?
Benötigt man für solche praktischen Trainings überhaupt eine Erlaubnis des Supermarktes?

Antwort der Autorinnen: In meinem Beratungsalltag findet Einkaufsberatung in den meisten Fällen anhand mitgebrachter Produktverpackungen im Beratungsbüro statt. In seltenen Ausnahmefällen führe ich eine Einkaufsberatung mit einzelnen KlientInnen in einem Laden durch.

Vor einigen Jahren habe ich ein Kursangebot im Auftrag einer Krankenkasse durchgeführt, das ein Einkaufstraining in einem Supermarkt mit der Gruppe beinhaltete. Ich fand dieses Format ungünstig, einfach aufgrund der Platzverhältnisse in den üblichen Märkten, zumindest in meiner Gegend: Raum ist knapp und wird möglichst optimal zur Präsentation der Waren verwendet. Und dann gibt es ja noch die übrige Kundschaft, die sich ungestört bedienen will. Kurz gesagt, aus meiner Sicht ist es wenig befriedigend, sich mit einer Gruppe in einem Supermarkt zu bewegen, da die Märkte räumlich nicht dafür ausgelegt sind.

Sofern Sie ein Einkaufstraining mit einer Gruppe in einem Markt planen, ist es aus rechtlicher Sicht empfehlenswert, sich vorab eine Genehmigung der Marktleitung zu holen.

Für die Autorinnen:
Ingeborg Fischer-Ghavami
Studio für Ernährungsberatung Dr. Ambrosius
 i.fischer-ghavami@dr-ambrosius.de 



Diesen Artikel finden Sie auch in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 5/2019 auf Seite M252.

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