Europäischer Gerichtshof EuGH bestätigt Verbot von Neonicotinoiden

Der Europäische Gerichtshof hat am 17. Mai das Teilverbot der EU-Kommission für die drei Schädlingsbekämpfungsmittel Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam aus dem Jahr 2013 bestätigt. Gegen die Teilverbote geklagt hatten die Agrochemie-Konzerne Bayer und Syngenta.

Laut Einschätzung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) sind die drei Neonicotinoide besonders für Bienen gefährlich. Nach Angaben des französischen staatlichen Instituts für Agrarforschung kostet das weltweite Bienensterben schon heute 150 Mrd. €. Bienen sind existenziell für das ökologische Gleichgewicht und die Artenvielfalt.

„Das europäische Vorsorgeprinzip hält auch in diesem Fall seine schützende Hand über die europäischen Bürgerinnen und Bürger. Es ist wichtig zu wissen, dass die europäischen Organe bei wissenschaftlichen Ungewissheiten bezüglich der Risiken für die menschliche Gesundheit oder der Umwelt Schutzmaßnahmen treffen können“, so die SPD-Europaabgeordnete Maria NOICHL.

Quelle: Europäisches Parlament, SPD-Fraktion, Pressemeldung vom 17.05.2018



Diesen Artikel finden Sie auch in Ernährungs Umschau 6/2018 auf Seite M302.

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