Lebensmittelsicherheit: Algen häufig mit Schadstoffen belastet
- 14.07.2020
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- Redaktion
Getrocknete Algen„blätter“ (diese werden botanisch Korrekt als Thalli – Einzahl Thallus – bezeichnet) werden in Salaten, Suppen und Gemüsegerichten oder als Bestandteil in Nahrungsergänzungsmitteln verwendet. Hier kommen großblättrige Meeresalgen wie Seetang zum Einsatz. Bekannte Sorten sind bspw. die Braunalgen Wakame und Kombu sowie die Rotalge Nori, deren Blätter zur Umhüllung von Sushi verwendet werden. Meeresalgen können Substanzen aus dem Meerwasser anreichern. Werden sie dann getrocknet, kommt es zu einer weiteren starken Aufkonzentrierung. Das kann bei vielen Substanzen problematisch sein.
Im Bericht zur Lebensmittelsicherheit (Monitoring 2018) hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auch Daten zu Sushiblättern zusammengestellt. 165 Proben getrockneter Meeresalgen wurden auf diverse chemische Elemente untersucht. Besonders Cadmium, Blei, Arsen und Aluminium traten in höheren Konzentrationen auf. Nur bei Cadmium wurde der gesetzliche Höchstgehalt in 10 % der Proben überschritten. Die höchsten Bleigehalte lagen bei 1–10 mg/kg, ein maximaler Höchstgehalt wurde hier bisher noch nicht festgelegt, ist aber geplant. Arsen wurde in relevanten Mengen vorwiegend in der organisch gebundenen Form gefunden, die bislang hinsichtlich ihres gesundheitlichen Risikos noch nicht ausreichend untersucht ist. Aluminium- und Urangehalte waren nachweisbar, die festgelegte tolerierbare Aufnahme wird durch die Gehalte in Algenblättern aber nur zu < 1 % ausgeschöpft.
Jod: Ein Jodüberschuss kann sowohl zu einer jodinduzierten Über- als auch bei dauerhafter Aufnahme zu einer Unterfunktion der Schilddrüse führen. Als maximale Zufuhr (Tolerable Upper Intake Level) werden vom BfR 0,5 mg Jod pro Tag genannt. Bei Produkten mit einem Jodgehalt über der maximal tolerierbaren Obergrenze von 20 mg/kg sind aus Gründen des vorsorgenden Gesundheitsschutzes Warnhinweise, dass eine übermäßige Zufuhr von Jod zu Störungen der Schilddrüsenfunktion führen kann, sowie Angaben zum Jodgehalt und zur maximalen Verzehrmenge erforderlich. Beim Monitoring wurden in gut drei Viertel aller Algenproben Jodgehalte über 20 mg/kg gemessen. Bei 8 % dieser Proben lagen jedoch keine Warnhinweise oder Verbraucherinformationen vor. Da solche Produkte die Gesundheit schädigen können, dürfen sie nach den Vorschriften des Lebensmittelrechts nicht in den Verkehr gebracht werden.
⇒ Mehr zu Algen und Algenprodukten: ERNÄHRUNGS UMSCHAU 2/2017 und Sonderheft „Lebensmittel“
Quelle: BVL, Pressemeldung vom 28.05.2020
Diesen Artikel finden Sie auch in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 7/2020 auf Seite M384.