Neues DGE-Zusatzmodul „Frühstück und Zwischenverpflegung“: Kitas können gesamte Verpflegung zertifizieren lassen
- 13.10.2021
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- Redaktion

Bislang wurde von der DGE das Mittagessen geprüft und zertifiziert. Da auch Frühstück und Zwischenverpflegung einen wichtigen Beitrag zur Nährstoffversorgung leisten, ist nun auch hierfür eine Prüfung und Zertifizierung möglich. Zu den Prüfkriterien gehört bspw., dass Vollkorngetreideprodukte, Gemüse/Salat und Obst sowie Milch und Milchprodukte regelmäßig angeboten werden. Müslis dürfen z. B. keinen Zucker, Sirup oder andere Süßungsmittel enthalten und Fleisch und Wurstwaren gehören prinzipiell nicht zum Angebot von Frühstück und Zwischenverpflegung in der Kita. Als Getränke kommen Wasser sowie ungesüßter Früchte- oder Kräutertee zum Einsatz.
Die kostenpflichtige Zertifizierung von „Frühstück und Zwischenverpflegung“ kann nur zusammen mit dem Mittagessen erfolgen und nur, wenn alle Mahlzeiten von der Kita bzw. dem Cateringunternehmen angeboten werden.
Der „DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Kitas“ wurde 2020 überarbeitet und liefert neben Angaben zu den optimalen Lebensmittelqualitäten für Frühstück und Zwischenverpflegung in Kitas nun auch Kriterien für Häufigkeiten und Quantitäten innerhalb einer Woche. Er kann über den DGE-MedienService bestellt werden und steht kostenlos als Download zur Verfügung. Der „Leitfaden zur DGE-Zertifizierung für die Verpflegung in Kitas“ sowie das Zusatzmodul „Frühstück und Zwischenverpflegung“ stehen ebenfalls kostenfrei zum Download bereit.
Nach den Sommerferien kehren etwa 3,7 Mio. Kinder in eine der knapp 57 000 Kindertagesstätten in Deutschland zurück. Die Mehrheit der Kinder verbringt dort täglich mehr als 7 Stunden und nimmt in dieser Zeit mindestens eine Mahlzeit ein. Damit sind Kitas ein zentraler Ort, um eine gesundheitsfördernde und nachhaltige Verpflegung anzubieten und einen Beitrag zur Prävention und Gesundheitsförderung zu leisten.
Quelle: Deutsche Gesellschaft für Ernährung, Pressemeldung vom 10.08.2021
Diesen Artikel finden Sie auch in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 10/2021 auf Seite M566.