Neuauflage: Nationale Versorgungsleitlinie Typ-2-Diabetes aktualisiert

Seit dem Frühjahr 2021 gibt es eine überarbeitete, zweite Auflage der Nationalen Versorgungsleitlinie (NVL) Typ-2-Diabetes. Neuerungen betreffen v. a. die medikamentöse Therapie des Glukosestoffwechsels sowie die partizipative Entscheidungsfindung und Teilhabe der PatientInnen in allen relevanten Lebenssituationen.

Explizit berücksichtigt wird nun das kardiovaskuläre Risiko bei der Therapieauswahl: Demnach kommt für Menschen mit Typ-2 Diabetes und hohem kardiovaskulärem Risiko oder einer klinisch relevanten Herz-Kreislauf-Erkrankung auch von Anfang an eine medikamentöse Kombination aus Metformin und SGLT-2-Inhibitoren oder GLP-1- Analoga infrage. „Die guten Ergebnisse rechtfertigen den frühen Einsatz dieser extrem vorteilhaften Stoffgruppen auch beim älteren Patienten“, erklärt PD Dr. Dr. Andrej Zeyfang, Leiter der AG Diabetes der Deutschen Gesellschaft für Geriatrie. Es gelte, mit Augenmaß gegenüber einer Über- aber auch Untertherapie aufmerksam zu bleiben und gemeinsam mit dem Patienten bzw. der Patientin über die Behandlung zu entscheiden.

Bei der Festlegung der individuellen Therapieziele sollen auch geriatrische Belange berücksichtigt werden: z. B. die jeweilige Lebenssituation, das Alter, eventuelle körperliche oder kognitive Beeinträchtigungen, Wertvorstellungen oder die Auswirkungen der Therapiemaßnahmen auf die Lebensqualität. „Die Ziele sollten realistisch und alltagstauglich sein. Mindestens einmal pro Jahr sollte ein Therapie-Zielgespräch mit den Patientinnen und Patienten geführt werden. Dabei sollen die Therapiemöglichkeiten unter Abwägung der Vor- und Nachteile verständlich dargestellt werden“, erläutert PD Zeyfang.

Die NVL wird aktuell weiter überarbeitet im Bereich nicht-medikamentöser Therapieformen bei Typ-2-Diabetes.

Kostenloser Download:
 www.leitlinien.de/mdb/downloads/nvl/diabetes-mellitus/diabetes-2aufl-vers1.pdf 

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Geriatrie (DGG), Pressemeldung vom 26.05.2021



Diesen Artikel finden Sie auch in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 10/2021 auf Seite M565.

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