Zusatzweiterbildung zum Ernährungsmediziner: Erste Landesärztekammer verabschiedet erweiterte Weiterbildungsordnung
- 13.11.2019
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- Redaktion
2018 hatte die Bundesärztekammer die neue (Muster-)Weiterbildungsordnung einstimmig verabschiedet. In diesem Zuge wurde die Zusatzweiterbildung „Ernährungsmedizin“ neu aufgenommen, mit der Empfehlung, die Zusatzausbildung in die Weiterbildungsordnungen der Länder zu übernehmen. Die Zusatzweiterbildung umfasst 100 h Kurs-Weiterbildung zu ernährungsmedizinischen Themen sowie 120 h Fallseminare unter Supervision.
„Als ernährungsmedizinische Organisationen begrüßen wir diesen Schritt sehr und hoffen, dass die anderen Landesärztekammern bald nachziehen“, so PD Dr. Frank Jochum, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Ernährungsmedizin (DGEM), Professor Dr. Gerd Bönner, Präsident der Deutschen Akademie für Ernährungsmedizin (DAEM), und Professor Dr. Johannes Georg Wechsler, Präsident des Bundesverbands Deutscher Ernährungsmediziner (BDEM). „[Die Zusatzweiterbildung zur/ zum ErnährungsmedizinerIn] wertet nicht nur die interdisziplinäre Fachrichtung der Ernährungsmedizin auf, sondern trägt auch dazu bei, mehr Ärzte für die Ernährungsmedizin zu gewinnen und ernährungsmedizinisches Wissen in der Breite besser zu verankern. Das kommt ganz unmittelbar den Patienten zugute“, sind sich die Experten einig.
Quelle: DGEM, Pressemeldung vom 16.10.2019
Diesen Artikel finden Sie auch in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 11/2019 auf Seite M638.