Lebensmittelsicherheit: Immer häufiger Cannabinoide in Süßwaren

Knapp 4700 Schnellwarnmeldungen zu potenziell gesundheitsgefährdenden Lebensmitteln, Futtermitteln und Lebensmittelkontaktmaterialien haben die Behörden 31 angeschlossener Staaten, darunter sämtliche EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen, die Schweiz, Liechtenstein und Island im Jahr 2023 über das Europäische Schnellwarnsystem RASFF gemeldet und ausgetauscht.

592 Meldungen, also fast jede achte Meldung im Schnellwarnsystem, wurde von den deutschen Behörden übermittelt. Damit liegt Deutschland etwa gleichauf mit den Niederlanden an der Spitze der meldenden Staaten. 89 % aller Meldungen betrafen Lebensmittel, 7 % Futtermittel und 4 % Lebensmittelbedarfsgegenstände wie Geschirr, Kochutensilien oder Verpackungen.
Besonders die Zahl der Warnungen zu nicht zugelassenen neuartigen Lebensmitteln stieg deutlich an. Ein Großteil dieser Meldungen betreffen Produkte, die das als neuartig eingestufte Cannabidiol (CBD) enthalten. Besonders kritisch ist der Umstand, dass Cannabinoide inzwischen vermehrt in Lebensmitteln angeboten werden, die durch ihre Aufmachung und Verpackung insbesondere auch Kinder und Jugendliche ansprechen. Im letzten Jahr meldeten die Behörden im Schnellwarnsystem mehr als 20 Produkte, die geeignet sind, von Kindern mit handelsüblichen Erzeugnissen verwechselt zu werden. Dazu zählen Gummidrops, Kaugummis, Honig, Sirup, Softgetränke und Kekse. Neben CBD enthielten einige Produkte das psychoaktive Cannabinoid Hexahydrocannabinol (HHC), dessen Verkauf in Deutschland mittlerweile verboten ist.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Pressemeldung vom 26.09.2024



Diesen Artikel finden Sie auch in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 11/2024 auf Seite M622.

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