Verbraucherzentrale: „Gießkannenprinzip“ bei Nahrungsergänzungsmitteln für Schwangere und Stillende
- 13.12.2017
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- Redaktion
Täglich 400 μg Folsäure und 100–150 μg Jod über NEM: So lautet die Empfehlung von Fachgesellschaften wie der Deutschen Gesellschaft für Ernährung für Schwangere und Frauen mit Kinderwunsch. Doch der Marktcheck der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zeigt: Viele Hersteller arbeiten trotzdem nach dem Gießkannenprinzip. Bei fast allen der 25 untersuchten NEM wurde mindestens ein weiteres Vitamin oder ein Mineralstoff zugesetzt. Nur 8 Produkte erfüllten dabei, unabhängig von weiteren Zusätzen, genau die Empfehlung für die Jod- und Folatsupplementierung, bei den anderen Produkten wurde meist die Empfehlung für Folat deutlich überschritten.
Marktcheck als pdf: -> www.verbraucherzentralebawue.de/pressemitteilungen
Die Verbraucherzentrale Hamburg untersuchte 14 NEM für Schwangere und Stillende. Gleich die Vermischung der beiden Zielgruppen wird von der Verbraucherzentrale kritisiert: Die Empfehlungen für die Zufuhr von Mikronährstoffen unterscheiden sich zwischen beiden Zielgruppen. Einige Produkte fielen durch Inhaltsstoffe auf, die weit über den Empfehlungen des Bundesinstituts für Risikobewertung liegen; 9 Supplemente überschritten die Höchstmengenempfehlungen für Selen, Zink oder Folsäure. Die Vielfalt an Supplementen erschwert Frauen dabei den Überblick. Orientierung zu Inhaltsstoffen und Nutzen können lediglich die Informationen auf Verpackungen und Internetseiten geben. „Aber hier verunsichern die Hersteller eher mit blumigen Formulierungen ohne Mehrwert oder widersprüchlichen Angaben zum Nutzen über die Ernährung hinaus“, berichtet Karin RIEMANN von der Verbraucherzentrale Hamburg. Formulierungen wie „Babywunsch. Babybauch. Babyglück“, „für Sie, Ihr Baby und die Umwelt!“ zeigen dies eindrücklich.
Übersicht untersuchter NEM für Stillende: -> www.vzhh.de
Quellen:
- Verbraucherzentrale BaWue, Pressemeldung vom 27.09.2017
- Verbraucherzentrale Hamburg e. V., Pressemeldung vom 02.10.2017
Diesen Artikel finden Sie auch in Ernährungs Umschau 12/17 auf Seite M676.