Neues Herkunftskennzeichen: „Gutes aus deutscher Landwirtschaft“

Anlässlich des Handelskongresses haben die fünf Vorstandsmitglieder der Zentrale Koordination Handel-Landwirtschaft e. V. (ZKHL) eine wegweisende Branchenvereinbarung zur Einführung des Herkunftskennzeichens Deutschland unterzeichnet. Am selben Tag haben die Vertreter der führenden deutschen Handelsunternehmen ALDI Nord, ALDI SÜD, EDEKA, Kaufland sowie Lidl und REWE Group eine Absichtserklärung zugunsten des neuen Signets abgegeben, welches für Authentizität und „Made in Germany” stehen wird. Mit dem Herkunftskennzeichen Deutschland sollen Konsument*innen zukünftig Erzeugnisse der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft auf den ersten Blick erkennen.

„Das Herkunftskennzeichen Deutschland markiert einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur Stärkung der Zukunftsfähigkeit unserer heimischen Land- und Ernährungswirtschaft. Es steht für Transparenz und bietet den Konsumentinnen und Konsumenten beim Einkauf die gewünschte Orientierung und Sicherheit“, erklärte Josef Sanktjohanser, Vorstandsvorsitzender der ZKHL.
Seit Januar 2024 können Fleisch von Schwein, Rind und Geflügel, Obst, Gemüse, Kartoffeln sowie Eier und Milch mit dem Logo gekennzeichnet werden. Voraussetzung für die Kennzeichnung ist die vollständige Produktion in Deutschland – vom Anbau bzw. der Geburt, bei Geflügelfleisch auch die Elterntierhaltung, bis zur Verpackung.
Laut Joachim Rukwied des Deutschen Bauernverbands wird das Herkunftskennzeichen für die Wertschätzung der Lebensmittel durch die Verbraucher*innen sorgen. Außerdem soll mittelfristig die Nutzung für weitere Produkte, z. B. mit höherem Verarbeitungsgrad, und Anwenderkreise wie Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung möglich gemacht werden.
„Die deutsche Landwirtschaft geht davon aus, dass mit dem neuen, einheitlichen Herkunftskennzeichen ‚Gutes aus Deutscher Landwirtschaft‘ eine Sogwirkung bei der Nachfrage nach heimischen Produkten ausgelöst wird. Nur so haben die Landwirte die Möglichkeit, sich und ihre Betriebe den wachsenden Herausforderungen zukunftssicherer zu stellen“, erläuterte Dagmar Klingelhöller für das Netzwerk Agrar.
Die Umsetzung erfolgt auf Basis einer freiwilligen Selbstverpflichtung aller teilnehmenden Lebensmittelhändler und -hersteller. Vorreiter im Bereich des Lebensmittelhandels sind die o. g. Unternehmen. Die Einhaltung der in der Branchenvereinbarung festgelegten Kriterien soll durch bewährte Kontrollsysteme wie QS ( www.q-s.de) oder KAT (Verein für kontrollierte alternative Tierhaltungsformen e. V.) überwacht werden. Die ZKHL wird nachweisliche Verstöße gegen die Kriterien des Herkunftskennzeichens konsequent verfolgen.

Quelle: Herkunftskennzeichen Deutschland – Zentrale Koordination Handel-Landwirtschaft e. V., Pressemeldung vom 15.11.2023



Diesen Artikel finden Sie auch in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 2/2024 auf Seite M62.

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